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TIR an Medienkonferenz zum Schweizer Schweine-ReportAm 22. August 2014 lud die Tierrechtsorganisation tier-im-fokus (TIF) zur Pressekonferenz, um die Medien ihren aktuellen Schweine-Report vorzustellen. Dieser zeigt gestützt auf umfangreiche Video- und Fotoaufnahmen die herrschenden Missstände in Schweizer Schweineställen auf.li / Quelle: Tier im Recht / Mittwoch, 27. August 2014 / 14:03 h
Christine Künzli, stellvertretende Geschäftsleiterin der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), wurde als Gastrednerin eingeladen. Sie informierte die anwesenden Journalistinnen und Journalisten über das Spannungsverhältnis zwischen dem rechtlichen Schutz der Tierwürde und der heutigen industriellen Nutztierhaltung.
An ihrer Pressekonferenz zur Vorstellung des Schweizer Schweine-Reports informierte TIF über die teilweise verheerenden Zustände in Schweizer Schweinebetrieben. Zu diesem Zweck führte sie den anwesenden Medienschaffenden bisher unveröffentlichtes Video- und Bildmaterial von 10 Betrieben aus den Kantonen Bern, Fribourg, Waadt und Luzern vor. Die Aufnahmen entstanden zwischen Dezember 2013 und März 2014. Als Redner nahmen neben VertreterInnen von TIF auch Michel Rudin, Geschäftsführer des Konsumentenforums, sowie die die stellvertretende TIR-Geschäftsleiterin Christine Künzli an der Veranstaltung teil.
Schockierende Realität der industriellen Schweinehaltung Der Schweizer Schweine-Report bringt die schockierende Realität der industriellen Schweinehaltung ans Tageslicht: apathische, verhaltensgestörte, teilweise auch kranke und verletzte Schweine, die ohne Tageslicht oder Beschäftigungsmöglichkeiten in verdreckten und kotverschmierten Betonbuchten liegen und auf engstem Raum eingepfercht sind. Auf dem Bildmaterial sind zwar vereinzelte Verstösse gegen das Tierschutzrecht zu erkennen, im Grossen und Ganzen handelt es sich bei den gezeigten Situationen aber um tierschutzrechtskonforme Haltungsbedingungen. Christine Künzli (TIR), Michel Rudin (Konsumentenforum), Tobias Sennhauser und Susanne Leuenberger (beide TIF). /
So schreibt die Schweizer Tierschutzverordnung bezüglich der Haltung von Schweinen weder Auslauf noch Einstreu ausdrücklich vor. Ebenso dürfen in der Schweiz Schweine von 100 Kilogramm immer noch auf weniger als einem Quadratmeter gehalten werden. Schutz der Tierwürde Eine solche durch die Gesetzgebung legitimierte Tierhaltung führt bei den sensiblen Tieren zu massiven Beeinträchtigungen ihres Wohlergehens und ignoriert den sowohl auf Gesetzes- als auch auf Verfassungsstufe verankerten Schutz der Tierwürde. Durch diesen wird rechtlich anerkannt, dass Tiere einen Eigenwert haben, der im Umgang mit ihnen geachtet werden muss. Die heutige Intensivhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere stellt ein Paradebeispiel für eine übermässige Instrumentalisierung von Tieren dar. Der Wert von Nutztieren definiert sich fast ausschliesslich über ihre Leistungsfähigkeit und ihren ökonomischen Nutzen für den Menschen. Sobald ein Tier sein Schlachtgewicht erreicht hat beziehungsweise seine Milch- oder Eierlegeleistung nachlässt, wird es in der Regel getötet, weil eine weitere Haltung nicht rentabel ist.Tiere zur reinen Ware degradiert Damit werden die Tiere zur reinen Ware degradiert und ihre natürlichen Bedürfnisse und Verhaltensweisen weitestgehend missachtet. Dem fundamentalen Prinzip der Achtung der Tierwürde wird mit den bestehenden Haltungsbestimmungen somit nicht genügend Rechnung getragen. Die TIR appelliert deshalb an den Gesetz- beziehungsweise Verordnungsgeber und fordert rechtliche Vorschriften, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientieren und nicht den Nutzungsinteressen der Menschen automatisch Vorrang geben.
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