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Konsumentenschutz kritisiert Post wegen Süssigkeiten im RegalBern - Service public statt Süsses: Dies fordern Konsumentenschutzorganisationen von der Post. Sie kritisieren, dass in fast allen Poststellen Regale mit Süssigkeiten stehen. Für viele Eltern sei dies ärgerlich.flok / Quelle: sda / Donnerstag, 2. Oktober 2014 / 16:36 h
Die Post setze auf «Quengelangebote», kritisieren die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partnerorganisationen aus der Westschweiz und dem Tessin in einer Mitteilung vom Donnerstag.
Die Organisationen haben nach eigenen Angaben 74 Poststellen in der ganzen Schweiz besucht und festgestellt, dass in 72 davon Süssigkeiten angeboten werden. Dabei habe die Post vor vier Jahren in Aussicht gestellt, die Süssigkeiten aus dem Sortiment zu nehmen, kritisieren sie.
Die Post solle auf andere Geschäftsbereiche setzen. Es gebe keinen Grund, weshalb ein Betrieb, der mehrheitlich in Bundesbesitz sei, sich mit ungesunden Süssigkeiten an Kinder richten sollte, stellen die Organisationen fest.
Kundenbedürfnis Die Post bestätigt, dass sie vor zwei Jahren in Betracht gezogen hatte, die Süssigkeiten zu entfernen. Die Kunden hätten dies jedoch bedauert, sagte Post-Sprecherin Nathalie Dérobert Fellay auf Anfrage.Die Post bestätigt, dass sie vor zwei Jahren in Betracht gezogen hatte, die Süssigkeiten zu entfernen. /
Das Angebot entspreche einem Kundenbedürfnis. Die Sprecherin weist auch auf den Rückgang in der Brief- und Paketpost hin, der mittel- und längerfristig kompensiert werden müsse, beispielsweise durch den Verkauf anderer Produkte. Der Konsumentenschutz hat gegen den «Gemischtwarenladen» nichts einzuwenden, fordert aber, dass Süssigkeiten künftig nicht mehr dazu gehören. Detailhändler machten vor, dass es auch ohne gehe. Die Konsumentenschützer nehmen die Post auch mit einer Volksinitiative ins Visier. Die Initiative «Pro Service public» fordert neue Grundsätze für alle Unternehmen, die vom Bund kontrolliert werden. Diese sollen nicht nach Gewinn streben dürfen und auf Quersubventionierungen verzichten müssen. Im Ständerat, der sich in der Herbstsession als Erstrat damit befasst hat, war das Volksbegehren chancenlos.
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