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Tourismusbranche will günstigen Treibstoff für alle PistenfahrzeugeBern - Pistenfahrzeuge sollen teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Dies sieht eine Gesetzesänderung vor, die der Bundesrat ausgearbeitet hat. Seilbahn- und Tourismusverbände sind aber nicht zufrieden, weil der Bundesrat schadstoffarme Fahrzeuge bevorzugen will.flok / Quelle: sda / Mittwoch, 26. November 2014 / 16:25 h
«Es ist nicht zulässig, den Sinn des Text zu ändern», sagte der Präsident von Seilbahnen Schweiz (SBS), Dominique de Buman. Die vom Parlament angenommene Motion enthalte die klare Forderung, dass für Fahrzeuge, welche die Strassen nicht benützten, keine Mineralölsteuer für die Strassenfinanzierung bezahlt werden müsse.
Die Motion müsse nun wortgetreu umgesetzt werden, sagte de Buman, der für die Freiburger CVP im Nationalrat sitzt. Mit der Vorlage des Bundesrats, die bis Mittwoch in der Vernehmlassung war, werde die Demokratie nicht respektiert.
Von der Änderung des Mineralölsteuergesetzes sollen alle Unternehmen profitieren, welche mit Schneeraupen ausgerüstete Maschinen einsetzen, um Skipisten, Loipen, Schlittenbahnen und Winterwanderwege zu präparieren.
Allerdings gelten dabei ökologische Kriterien: Für Fahrzeuge mit Dieselpartikelfilter will der Bundesrat die Hälfte der Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag rückvergüten. Für die übrigen Diesel-Fahrzeuge soll nur der Mineralölsteuerzuschlag vergütet werden.
Von den 1373 im vergangenen Jahr in der Schweiz zugelassenen Pistenfahrzeuge mit Dieselmotor waren nur 33 mit Partikelfilter ausgestattet.
«Keine Gebühr für die Strassenbenützung» Ein Teil der Mineralölsteuer werde für die Strassenfinanzierung verwendet, betonte der Seilbahn-Verband SBS in seiner Stellungnahme.Für Fahrzeuge mit Dieselpartikelfilter will der Bundesrat die Hälfte der Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag rückvergüten. /
Es sei deshalb gerechtfertigt, die Pistenfahrzeuge von diesem Teil der Steuer auszunehmen, da sie ja nur in Skigebieten eingesetzt würden. Der Bundesrat lehnte die Motion ursprünglich mit dem Argument ab, dass die Mineralölsteuer keine Strassennutzungsgebühr sei. «Deswegen ist es unerheblich, ob der Treibstoff im Strassenverkehr oder anderweitig verbraucht wird.» Die Steuerbefreiung ist aus seiner Sicht eine staatliche Subventionierung - und die sei nicht nötig, weil Pistenfahrzeuge keine Leistungen im öffentliche Interesse erbrächten. Weniger Geld für den Strassenbau Die Seilbahnbetreiber argumentieren aber auch mit einer Ungleichbehandlung: Für Maschinen in der Land- und Forstwirtschaft wird die Steuer heute teilweise rückerstattet. Neue Ausnahmen und Vergünstigungen würden meistens mit bereits vorhandenen Ausnahmen begründet, schreibt die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), welche die Gesetzesänderung ablehnt. «Die FDK spricht sich in der Regel grundsätzlich gegen Ausnahmen und Steuerbefreiungen aus.» Die FDK ist aber auch gegen die Steuerbefreiung, weil dadurch weniger Geld in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) fliesst - die Steuerausfälle durch die Gesetzesänderung beziffert der Bund auf jährlich 8 bis 13 Millionen Franken. Bund und Kantone heben zudem den ökologischen Effekt hervor: Wenn Benzin und Diesel günstiger werden, werde es weniger wichtig, die Maschinen sparsam einzusetzen.Alpiner Tourismus in der Krise Der parlamentarische Auftrag habe kein Umweltanliegen umfasst, betonte die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), deren Präsident und Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) die Motion eingereicht hatte. Auch der Schweizer Tourismus-Verband (STV) ist gegen ein «steuerliches Anreizsystem für die Einführung von Partikelfilter». Die politischen Rahmenbedingungen müssten zugunsten der Bergbahnen ausgestaltet werden, fordert die SAB. Der alpine Tourismus stecke in einer Krise, und die Bergbahnen seien ein entscheidendes Element in der touristischen Wertschöpfungskette. Mit der teilweisen Steuerbefreiung würden die Rahmenbedingungen zur Bewältigung der Herausforderungen im Bergtourismus massgeblich verbessert, schreiben die Seilbahnen Schweiz.
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