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Höchste Richter ordnen Tötung von Hund «Chalom» anLausanne - Weil der sieben Jahre alte Hund «Chalom» mehrere Personen gebissen hat, muss er eingeschläfert werden. Das Bundesgericht bestätigt mit diesem Entscheid das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts.nir / Quelle: sda / Donnerstag, 29. Januar 2015 / 12:16 h
In den Jahren 2009 bis 2012 hatte der Hund der Rasse Hovawart mehrere Personen, zum Teil schwer, verletzt. Sein aggressives Verhalten zeigte «Chalom» vorwiegend beim Fressen.
Chalom verletzte mehrere Personen, zum Teil schwer. (Symbolbild) /
Wie die kantonale Instanz sehen die Lausanner Richter keine Alternative zur Einschläferung des Hundes. Zwar hatte sich ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich, das viel Erfahrung mit der Haltung von Hovawarts hat, bereit erklärt, den Hund zu übernehmen. Allerdings hätten sehr strikte Regeln bei der Haltung eingehalten werden müssen, um weitere gefährliche Zwischenfälle zu vermeiden. Die Regeln erachtet das Bundesgericht als derart aufwendig, dass eine Einhaltung nicht garantiert werden könne. Weil eine Zwingerhaltung des Tieres klar den gesetzlichen Regeln des Tierschutzes widersprechen würde, könne auch diese nicht in Betracht gezogen werden. Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gibt es demnach kein milderes Mittel als die Euthanasie des Hundes. «Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
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