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Lassen wir uns nicht in die Zeit vor 1874 zurückkatapultieren - nein zur CVP-InitiativeDie Heiratsstrafe-Initiative der CVP will eine konservativ-religiöse Definition der Ehe in der Bundesverfassung verankern. Dies ist nicht nur aus heutiger Sicht anachronistisch, schon die Verfassung von 1874 schob derartigen Begehrlichkeiten einen Riegel vor. Lasst uns nicht hinter diese Zeit zurückfallen, stimmen wir nein zur scheinheiligen CVP-Initiative.Andreas Kyriacou / Quelle: news.ch / Samstag, 13. Februar 2016 / 09:44 h
Die Heiratsstrafe-Initiative der CVP wurde längst als trojanisches Pferd entlarvt. Sie gibt in ihrem Titel vor, eine Ungerechtigkeit beseitigen zu wollen. Inzwischen ist jedoch bekannt, dass nur zwei Prozent der verheirateten Paare am oberen Ende des Einkommensspektrums gegenüber Alleinstehenden mit denselben Einkommen steuerlich schlechter fahren, und dies auch nur bei den Bundessteuern. Bei den Kantonssteuern werden Verheiratete vom Steuersystem typischerweise eher begünstigt. Die Initiative verunmöglicht zudem die Individualbesteuerung, die am einfachsten verhindern könnte, dass der Zivilstand zu einer steuerlichen Besser- oder Schlechterstellung führt.
Der perfideste Inhalt des Darbellayer-Geschenkes ist aber die Definition der Ehe als «die auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau». Die Christdemokraten wollen eine konservativ-religiöse Ehedefinition in die Verfassung reinschmuggeln und so die Ausweitung der Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare verunmöglichen. Sie behaupten gar, dass diese Definition nötig sei, damit die Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft angesehen werden könne. Das ist absurd, unsere Bundesverfassung kam bisher bestens ohne Ehedefinition aus, dennoch gibt es seit 1907 das Schweizerische Zivilgesetzbuch, das alle nötigen Details regelt und laufend neuen gesellschaftlichen Realitäten angepasst wurde.
Die Bundesverfassung garantiert lediglich das Recht auf Eheschliessung.
Ein klares nein zum Darbellayer «Geschenk» ist nötig. /
Dies war bereits in der Fassung vom 1874 als grundlegendes Freiheitsrecht verankert: «Das Recht zur Ehe steht unter dem Schutze des Bundes. Dieses Recht darf weder aus kirchlichen oder ökonomischen Rücksichten noch wegen bisherigen Verhaltens oder aus andern polizeilichen Gründen beschränkt werden.» Bemerkenswert ist, dass insbesondere auch religiösen Beschränkungen des Eherechts ein Riegel geschoben wurde. Die Religiös-konservativen haben den Kulturkampf aber auch 142 Jahre später noch nicht aufgegeben. Nein zum Darbellayer-Geschenk Die Freidenker haben darauf reagiert und liessen in den katholisch dominierten Kantonen Zug, Luzern und Wallis Plakate mit folgendem Slogan aushängen: «Liebe CVP: religiöser Fundamentalismus gehört in die Versenkung, nicht in die Verfassung. Am 28. 02. 16 nein zur scheinheiligen Ehe-Initiative». Darauf angesprochen, meinte CVP-Präsident Christoph Darbellay gegenüber dem katholischen Medienzentrum, er reagiere gelassen auf Provokationan. Lassen wir uns nicht täuschen: die Provokation kommt von der CVP: sie will uns in die Zeit vor 1874 zurückkatapultieren. Lassen wir das nicht zu! Verweigern wir das Darbellayer-Geschenk. Stimmen wir Nein!
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