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Thema: Die Putinisierung der Schweiz?

Schäfchen machen offensichtlich
meistens Mist, man kann es selbst bei grösstem Wohlwollen nicht anders sagen. Was Sie da wieder an Schwulst und Unsinn zusammengetragen haben, und mit grosser, besserwisserischer Geste auf einen Ihnen weit überlegenen Etschmeyer herablassen, fügt ihren sonstigen Absonderlichkeiten nur noch ein paar weitere hinzu.
Schäfchen zitiert Etschmeyer: "Politisch beeinflusste Rechtsprechung würde da ein brennendes Thema werden, wenn von der Justiz gefordert würde, jederzeit der Vox Populi zu folgen, und wenn vergessen würde, dass die Volksmehrheit nur ein Teil des Rechtsstaates und nicht der Staat an sich sein sollte." Zitatende
Dazu das Schäfchen, dass diesen Text ganz offenbar trotz seiner schulmeisterlichen Tones überhaupt nicht verstanden hat. Original Schäfchen: „Die beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun.
Natürlich haben sie miteinander zu tun, wie das Schäfchen ja gleich im übernächsten Abschnitt im Widerspruch zu sich selbst verlauten lässt. Diese Dinge haben natürlich im Kontext von Etschmeyers Artikel viel miteinander zu tun, denn Herr Etschmeyer sieht diese Gefahr erst im Falle der Annahme der SVP-Initiative „Volksrecht vor Menschenrecht“ als real an, was eindeutig eine richtige Feststellung ist. In einer Demokratie darf niemals des Volk alles dürfen, es hat sich immer an den unveräusserlichen Menschenrechte und dem Völkerrecht zu orientieren orientieren. Abstimmungsergebnisse, welche dem Menschenrecht oder auch dem Völkerrecht widersprechen sind ungültig!
Hier Schäfchens Widerspruch: Original Schäfchen „ Zum anderen ist das Volk der oberste Verfassungsgesetzgeber. Das ist in unserer Verfassung so verankert und Volkes Stimme ist immer die Stimme der Mehrheit." (Mal abgesehen davon, dass in unserer Verfassung verankert ist, dass das Volk der oberste Gesetzgeber ist, dann könnte das Volk das doch auch ändern, und das sogar mit einer hauchdünnen Mehrheit, und dann? Solche Abstrusitäten sind ganz änlich dem angepeilten Unsinn vom Volksrecht das dem Volksrecht vorgehen soll.)
Weiter schreibt das Schäfchen: "Der Rest ist typisches Geschreibsel von einem Etatisten, wie Sie halt einer sind, Patrik Etschmayer. Ihnen schwebt eine Art Richterrecht vor, wie es die Schweiz auf Verfassungsebene aus gutem Grund nicht kennt.“
Und weiter unser Schäfchen: „Was hat denn die Volksmehrheit mit dem Rechtsstaat zu tun, Herr Etschmayer? Die Volksmehrheit ist in unserem Land der Verfassungsgesetzgeber. Wollen Sie etwa damit behaupten, das sei nicht rechtsstaatlich?“
Grosse Schäfchentöne aber ohne jeglichen Sinn. Denn, wenn die Volksmehrheit oberster Verfassungsgesetzgeber ist, wie unser Schäfchen festhält, dann hat das selbstverständlich viel mit dem Rechtsstaat zu tun? Das Recht eines Staates leitet sich nämlich aus der Verfassung ab. Schäfchen hat seine Staatskunde offensichtlich bereits dem Putinreich angepasst?

Nochmals Etschmeyer zitierendes Schäfchen:
"dass die Volksmehrheit nur ein Teil des Rechtsstaates und nicht der Staat an sich sein sollte"Wenn die SVP eine Abstimmung gewinnt...Dann hat DAS Volk gesprochen und fertig ist's, auch wenn die Mehrheit dünner ist, als die Beine einer Klum-Show-Kandidatin. Doch selbst bei klaren Mehrheiten von 60% oder mehr, müssen die Rechte von Minderheiten gewahrt werden."
Dazu unser Schäfchen: „Dass die Rechte der Minderheit gewahrt werden müssen, ist selbstverständlich, aber es gehört nicht - wie Sie implizieren wollen - zu den Rechten der Minderheit, für ihre politischen Anliegen, mit denen sie gerade eben an der Urne verloren haben, Berücksichtigung zu erfahren.“
Doch schäfchen, es gehört sich, ja es ist geradezu eine Notwendigkeit!
Minderheiten hätten in einem Schäfchenstaat also gar nichts mehr zu sagen, sobald die Abstimmung vorüber ist. Glaubensgemeinschaften, nationale Minderheiten, ethnische Gruppen, Behinderte, Kranke, die alle haben sich also nach der Schäfchenlogik der dominanten Mehrheit schweigend zu beugen und hinzunehmen, was ihnen die Mehrheit diktiert. Das ist völliger Quatsch, gutes Schäfchen!.
Nicht umsonst ist im Völkerrecht der Minderheitenschutz ausdrücklich und klar formuliert, wie wir gerade wieder einmal bewiesen bekamen.
Natürlich haben die Unterlegenen einer Abstimmung das Recht, sofort neue Aktivitäten zu entwickeln, es auf andere Art nochmals zu versuchen, ihre Anliegen zu fordern, ja es ist geradezu ihre Pflicht, denn sonst würde die Demokratie einen langsamen Tot sterben. Denken wir doch einmal an vielen Abstimmungen zum Frauenstimmrecht in Appenzell. Da wurde das Menschenrecht der Gleichheit aller Menschen mehrmals mit Füssen getreten und nach der Logik unseres Schäfchens hätten die appenzeller Frauen noch heute kein Stimmrecht.
Ach ja, damit ich es nicht vergesse: Die Presse ist lediglich Teil der Volksmeinung, schliesslich entscheidet noch immer der Stimmbürger selbst, was er liest und zur Kenntnis nimmt und nehmen will, das lässt er sich vom ganz sicher Schäfchen nicht nehmen.
Man sollte sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen, Schäfchen, wenn man mit Staatskunde so wenig vertraut ist wie Sie, der sich da schon ganz an einen Putin hält, der sich über die Unwissenden natürlich recht freuen dürfte.
Ihr Kommentar zum Beitrag von Kassandra:
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17 Kommentare
· Ist das auch ein Teil der "Putinisierung"?
· Ätschmayer's Etatismusgeständnisse
· Schäfchen machen offensichtlich
· Ganz genial
· Oha letz, "Oberster Verfassungsgesetzgeber!"
· Kassandra lehrt Staatskunde
· Na ja, da habe ich eine andere Meinung,
· Meinungen...
· Ich bin der festen Überzeugung
· Pubertäres Gebrabbel
· Tut mir leid Schäfchen!
· Habe ich etwa....
· Von wegen "oberster Verfassungsgesetztgeber"
· Was wollten Sie mitteilen?
· Naja...
· Da haben Sie etwas missverstanden, PMPMPM!
· Jaaa, die "Menschrechte"
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