Regula Stämpfli / Mittwoch, 22. Juli 2015
Wie am 10. Juli bekannt wurde, verpflichtet die Europäische Union Deutschland zum Runterschrauben der Gesundheitsstandards von Kinderspielzeugwaren.(!) Der Entscheid weist den Weg, den aller Freihandel inklusive Wirtschafts-und Währungsunion momentan anpeilt: Ziel ist die stille Vergiftung von Menschen. Diesmal sind für Brüssel die Babies&Kids dran.
Solche Stories könnten auch die Propagandaschreiber der Geldherrschaft - sprich viele Wirtschaftsjournalisten - vielleicht etwas beunruhigen. Aber selbstverständlich nur, wenn sie Väter kleiner Kinder sind, was sogar bei Wirtschaftsjournalisten vorkommen soll. Die Schutzgrenzen für Kinder sollen also gemäss Brüsseler Diktat aufgehoben werden. Arsen, Quecksilber und andere nette Schwermetalle dürfen nun exakt in den Mengen vorkommen, die die EU als nicht gesundheitsschädlich einschätzt. Schaut man genauer hin, realisiert man: Der EU-Wert entspricht exakt dem Arsen- und Quecksilbergehalt der chinesischen Spielzeuge für Kleinkinder. Doch keinem Wirtschaftsjournalisten käme es in den Sinn, hier eine Verbindung herzustellen.
Eine Europäische Richtlinie muss im Mitgliedstaat umgesetzt werden, aber mit viel nationalen Handlungsspielraum. Dass der EUGH nun aber ausgerechnet punkto Vergiftung der Kinder in Deutschland auf ein recht seltsames Brüsseler Schwermetall-Vorrecht greift, zeigt wie ernst es mittlerweile Brüssel in der neoliberalen Kriegsführung gegen jeden europäischen Fortschritt geworden ist.
Die Aufhebung der Schwermetall-Grenzwerte in Deutschland ist besonders skandalös, da sich Brüssel bei der Feststellung der lächerlichen chinesischen Werte auf eine niederländische Forschung berufen hat, die nur bei Ratten feststellte, dass die auch mit viel Arsen und Quecksilber leben. Ja suuuper. Die Deutschen haben ihre strengen Richtlinien aus einer seriösen Forschung und unter Beibezug von Menschen begründet. Den EUGH überzeugte dies aber offensichtlich weniger als die Lobbytätigkeit der chinesischen Spielwarenhändler und der Europäische Kommission.
Überraschend ist, dass die Öffentlichkeit bei einem derartigen Entscheid nicht aufschreit. Denn der EUGH hat mit diesem Urteil die gesamte europäische Rechtssprechung auf den Kopf gestellt. Bisher galt klar, dass Richtlinien national umgesetzt werden können. Jetzt zu behaupten, dass nur der Mindesstandard der EU angewendet werden dürfe, ist eine Ohrfeige und Warnung. In Zukunft bestimmt Brüssel jeden Mindeststandard und wehe, er wird von einem Mitgliedstaat qualitativ überschritten.
Ganz erstaunlich ist es, dass diese Praxis Brüssels, demokratische und nationale Politik auszuhebeln, immer häufiger und auf rechtsstaatlich sehr wackeligen Füssen daherkommt. Dies war schon im wegweisenden Entscheid zum europäischen Rettungsschirm der Fall (siehe die Kolumne vor ein paar Wochen), dies ist nun der Fall bei Gesundheitsrichtlinien. Der EUGH verbietet also direkt höheren gesundheitlichen Schutz als dies die Brüsseler Bürokraten, die unter dem grossen Einfluss der globalen Lobbyisten stehen, vorsehen. Dies ist schlicht der Wahnsinn.
Bessere Gesundheitsrechte, Konsumentenrechte, Nahrungsinformationen etc. dürfen also nur bei entsprechender Begründung eingeführt oder behalten werden. Wenn also der EUGH meint, der Schutz für Babies bei Arsen reiche aus, wenn schon eine Ratte mit derselben Menge überlebt (klar doch: Ratten, Babies, wo ist denn da der Unterschied?), dann darf die deutsche Gesundheitsministerin auch nicht auf ihre Wissenschaftskollegen verweisen, die Babies mit Babies vergleichen, sondern sie muss alle Quecksilber-Stifte für Kindermünder wahrscheinlich auch noch grad selber ablecken.
Klar doch. Die Winkeladvokaten aus Brüssel begründen ihren Schwermetallschrott ganz anders und behaupten, dies hätte nichts mit der Aushebelung der Gesundheitsrichtlinien und der Praxis, dass hier Mitgliedländer generell frei sind, zu tun. Juristisch mögen sie sicher auf festem Boden stehen - dumm dabei ist nur, dass Babies nicht nach Paragraphen leben, sondern nach zu hoher Arsen- und Quecksilbereinahme sterben.
Wie aktuell das Thema EUGH gegen Demokratie in den Mitgliedstaaten ist, belegt auch der aktuelle Vorstoss der deutschen Länderkammer. Die fordert die Bundesregierung dazu auf, eine EU-Richtlinie, die die Patentierung von Tieren und Pflanzen in zweiter Hand erlaubt, zu ändern. Wetten, dass der EUGH hier auch einschreiten wird - sollte es zu einem Verfahren kommen- und sich gegen die demokratischen Bundesländer in Deutschland wehren wird?