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Thema: Vermummte greifen bei SVP-Wahlveranstaltung Polizei an

Völlig falsch!
"Einen Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[101] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls unter anderem die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.

Alle EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) haben jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[102] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur NEUE Grundrechte einführen, NICHT den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.

Der Vorwurf des unzureichenden Verbots einer Todesstrafe wurde im deutschsprachigen Raum vor allem in der Klageschrift von Karl Albrecht Schachtschneider vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht vertreten. Im Lissabon-Urteil ging das Verfassungsgericht jedoch nicht auf diesen Aspekt ein." Wikipedia und andere Medien.

Das heisst im Klartext: Der Vertag von Lissabon kann nicht rückwirkend das "Protokoll vom zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 aus, worin die Todesstrafe völlig und ausnahmslos verboten ist," wieder aufheben!!!!!!!

Wenn nun der grösste Dummkopf des Forums anderes behauptet, so ist dem Umstand zuzuschreiben, dass er und seine verschwörungstheretischen Freunde unfähig sind, einen juristischen Text zu interperetieren.

Der Vertrag von Lissabon setzt also in keinem Fall das Protokoll vom zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 aus, worin die Todesstrafe völlig und ausnahmslos verboten ist.

Böses und hinterhältiges Gerede ist die ureigenste Sache unsere Jorians, er lügt, dass sich Balken biegen und wird nicht einmal rot dabei. Aber das alles sei ihm verziehen, denn er versteht halt nichts von allem und ist kaum im Stande, einen richtigen Satz zu formulieren, wie soll er dann die etwas gehaltreicheren Texte der EU-Verträge auch nur im Ansatz verstehen? Daher ist auf verschwörungstheoretische Links aus dem weiten internet angewiesen, die er dann auch nicht so richtig versteht aber fleissg zusammensucht und hier kolportiert.
"Der grösste Feind der Menscheheit ist die Dummheit", dieser Satz eines der ganz grossen Denker ist hier wieder einmal angeracht.
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22 Kommentare
· Vielen Dank den Chaoten . . .
· Vermummte
· Knast?
· Es sind immer die Gleichen!
· Totalitäre Gesinnung
· Rechtsstaat
· Rechtssicherheit wird untergraben
· Gehts noch?
· Nachtrag
· Midas
· Zitat Linus Luchs
· Nein, Jorian
· So ein Blödsinn aber auch!
· Von der UN-Charta bis zum EGMR
· Die Todesstrafe wurde mit dem Vertrag von Lissabon in ...
· Google
· Ach, wie einfach doch Politik sein kann!
· Völlig falsch!
· Linus
· Äh . . .?!
· Was hat denn das...
· Die...
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