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4,4 Mrd. Ausgleichszahlungen für 2010 errechnetBern - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die für 2010 gemäss neuem Finanzausgleich fälligen Ausgleichszahlungen zwischen den Kantonen ermittelt. Das Zahlenwerk ist jetzt in Konsultation. Die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) entscheidet im September.fest / Quelle: sda / Dienstag, 7. Juli 2009 / 21:53 h
Das Parlament hat 2007 die Grundbeiträge für die Ausgleichsinstrumente für die Jahre 2008-2011 festgelegt. Nach den Berechnungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EVF) stellen der Bund und die ressourcenstarken Kantone im nächsten Jahr insgesamt 3,373 Milliarden Franken für die ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung.
Das Parlament hat die Ausgleichssummen für jeweils vier Jahre global festzulegen, während gemäss Finanzausgleichsgesetz die jährliche Verteilung auf die einzelnen Kantone dem Bundesrat obliegt. Dessen Berechnungen beruhen auf einer Vollerhebung bei den Kantonen.
Weitere 695 Millionen stellt der Bund für Kantone mit Sonderlasten bereit. Der Betrag für den Härteausgleich in der Höhe von rund 365 Millionen bleibt unverändert.
Wie das EFD mitteilte, wird kein heute finanzstarker Kanton ressourcenschwach und umgekehrt kein ressourcenschwacher Kanton finanzstark. /
Damit stehen für den Finanzausgleich nächstes Jahr insgesamt 4,433 Milliarden in Form zweckfreier Mittel zur Verfügung. Der Beitrag des Bundes an den vertikalen Ressourcenausgleich beträgt 2010 insgesamt 1,965 Milliarden, 103 Millionen mehr als im letzten Jahr. Der Beitrag der ressourcenstarken Kantone erhöht sich um 93 Millionen auf 1,408 Milliarden. Wie das EFD mitteilte, wird kein heute finanzstarker Kanton ressourcenschwach und umgekehrt kein ressourcenschwacher Kanton finanzstark. Gemäss Gesetz wird angestrebt, dass der ressourcenschwächste Kanton mit den Ausgleichszahlungen auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts angehoben wird. Diese Zielgrösse wird laut EFD im nächsten Jahr erstmals knapp verfehlt, nämlich für die Kantone Uri, Jura und Wallis.
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