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Mordprozess vor dem Schwyzer JugendgerichtSchwyz - Jetzt steht der 17-Jährige vor dem Schwyzer Jugendgericht, der im April 2008 in Ried-Muotathal SZ seine Stiefmutter und seinen Stiefbruder getötet hatte. Die Urteilseröffnung wird morgen Freitag erwartet.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 13. August 2009 / 15:04 h
In der Nacht auf den 12. April 2008 tötete der Jugendliche seine damals 39-jährige Stiefmutter und seinen 13-jährigen Stiefbruder mit mehreren Messerstichen. Danach ergriff er seinen leiblichen Vater an und verletzte diesen leicht.
Am Morgen ist nun der Mordprozess in Schwyz eröffnet worden. Man hoffe, die Gerichtsverhandlung am Donnerstagabend abzuschliessen, so dass die Urteilseröffnung am Freitagmittag erwartet werden könne, sagte Elsa Lindauer von der Schwyzer Gerichtskanzlei auf Anfrage.
Anstifter und Gehilfe ebenfalls angeklagt Der mutmassliche Haupttäter ist geständig und wird in einer geschlossenen ausserkantonalen Einrichtung psychologisch betreut. Er war bei der Tat weder alkoholisiert noch stand er unter Drogen.Das Haus, in dem die Bluttat geschah. Morgen wird der jugendliche Täter verurteilt. /
Der Tatvorwurf ist Mord und nicht vorsätzliche Tötung, die Untersuchungsbehörde schliesst eine Affekthandlung weitgehend aus. Weil es sich beim mutmasslichen Haupttäter um einen Jugendlichen handelt, steht bei einer Verurteilung nicht die Bestrafung, sondern die Wiedereingliederung und Nacherziehung im Vordergrund. Ein Jugendlicher seines Alters kann maximal ein Jahr eingeschlossen werden. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Neben dem mutmasslichen Haupttäter müssen sich zwei weitere Jugendliche wegen Gehilfen- respektive Mittäterschaft vor dem Jugendgericht verantworten. Sie sind etwa gleich alt wie der Haupttäter. Einer von ihnen hat sich als Anstifter der Mittäterschaft schuldig gemacht. Dem zweiten wird Gehilfenschaft vorgeworfen.
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