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Strafrechtliche Haftbarkeit des «.ch»-Verwaltungsrates?Bern - Das Debakel um die Konkurs gegangene Gratiszeitung «.ch» geht weiter: Mindestens ein Aktionär und mehrere Schuldner prüfen eine strafrechtliche Haftbarkeit des Verwaltungsrates von «.ch», wie eine Recherche des Magazins «Schweizer Journalist» zeigt.smw / Quelle: sda / Freitag, 11. September 2009 / 21:56 h
Dem Aktionär gehe es dabei vor allem um das Geschäftsgebaren des Verwaltungsrates. Andere hätten gerne einfach ihr Geld, schreibt der «Schweizer Journalist» in seiner Ausgabe August/September 2009.
Vorgeworfen wird den Investoren und der Geschäftsleitung, sie hätten ein langfristiges Engagement versprochen und sich nicht daran gehalten. Zudem sei die neu gegründete Gesellschaft Punkt ch nicht mit genügend Kapital ausgestattet worden.
Der Übergang von der Alt- in die Neugesellschaft erfolgte Ende 2008, der Eintrag von Punkt ch ins Handelsregister im Januar 2009. Bereits im Mai wurde die Gratiszeitung «.ch» «aus wirtschaftlichen Gründen» eingestellt.
Das Debakel um die Konkurs gegangene Gratiszeitung «.ch» geht weiter. /
Betroffen waren 69 Mitarbeitende in Redaktion und Verlag. Ein Sozialplan war nicht vorgesehen. Forderungen gegen Punkt ch angemeldet Einige Dutzend Schuldner haben ihre Forderungen gegen Punkt ch angemeldet, darunter die Nachrichtenagenturen SDA und AP sowie der Medienfachverlag Oberauer. Auch mehrere Transportunternehmen und Direct Mail fordern Geld. Nach Informationen des Magazins «Schweizer Journalist» bleibt auch die Altgesellschaft Media Punkt AG nicht verschont: Bis vor wenigen Wochen seien Forderungen von mehr als 11 Millionen Franken eingegangen. Viel zu holen gibt es aber offenbar nicht mehr. So seien spätestens mit der Einstellung von «.ch» im Mai viele Ansprüche erloschen, da das Gratisblatt für diesen Fall spezielle Auflösungsklauseln eingebaut hatte, schreibt das Branchen-Magazin.
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