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Gerlibach-Drama: Vormundschaft ist unschuldigBern/Stans - Das Drama um die zwei im Gerlibach verschollenen Kinder hat für die zuständigen Vormundschaftsbehörden kein juristisches Nachspiel. Gegen sie wird kein Verfahren eingeleitet. Das Strafverfahren gegen die Mutter, in deren Obhut sich die Kinder befanden, läuft noch.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 1. Oktober 2009 / 18:54 h
Ein psychiatrisches Gutachten soll zeigen, ob die psychisch angeschlagene Frau schuldfähig war. Einen entsprechenden Bericht der «Berner Zeitung» bestätigte der Nidwaldner Verhörrichter Alexandre Vonwil.
Das Gutachten erwartet Vonwil frühestens Ende Jahr. Solange es noch ausstehe, könne das Strafverfahren nicht abgeschlossen werden.
Gegen die zuständigen Nidwaldner Vormundschaftsbehörden hingegen wird kein Verfahren eingeleitet, da sie ihre Pflicht wahrgenommen haben, wie Vonwil sagte. Die Mutter habe ihre Tochter nämlich nur eingeschränkt bei sich haben dürfen. Die Voraussetzungen für ein totales Besuchsverbot seien nicht gegeben gewesen.
Nach dem Verschwinden der Kinder suchte man tagelang in der Engelberger Aa. /
Andere Eltern haben Pflichten nicht verletzt Auch die Eltern aus dem Kanton Bern, die ihre zwei Kinder in der Obhut der Frau belassen hatten, bleiben von einem Verfahren verschont. Sie hätten ihre elterlichen Pflichten nicht verletzt. So hätten die Befragungen ergeben, dass sich die beiden Familien schon vor dem Unglück kannten. Für die Berner Eltern habe es keine Anzeichen gegeben, dass etwas nicht stimmte, sagte Vonwil weiter.Vom Hochwasser mitgerissen Das Unglück hatte sich im vergangenen Juli während eines Gewitters ereignet. Ein elfjähriges Mädchen und ein sechs Monate alter Knabe wurden vermutlich vom Hochwasser des Gerlibach mitgerissen, als sie diesen überquerten. Die vierjährige Schwester des Buben konnte sich retten. Die Mutter der Elfjährigen hatte die drei Kinder alleine auf den Heimweg geschickt.
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