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Viele offene Fragen nach tödlicher SchlägereiAarau - Ein 22-jähriger Angeklagter muss sich vor dem Bezirksgericht Aarau verantworten, weil er vor zwei Jahren einen 19-Jährigen bei einer Schlägerei tödlich verletzt haben soll. Nach dem ersten Prozesstag bleiben viele Fragen zum Tathergang vorerst offen.sl / Quelle: sda / Dienstag, 20. Oktober 2009 / 14:22 h
Der Schweizer soll in der Nacht auf den 22. Juli 2007 vor der Aarauer Discothek «Kettenbrücke» bei einer Schlägerei zwischen mehreren Personen einem 19-Jährigen die Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer fiel ins Koma und verstarb rund zwei Monate später im Kantonsspital Aarau.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Kampfsportler eventualvorsätzliche Tötung, allenfalls schwere Körperverletzung oder fahrlässige Tötung vor. Sie fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.
Widersprüchliches Bild Der genaue Tathergang konnte am ersten Prozesstag noch nicht geklärt werden.Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. (Archivbild) /
Die Zeugen, an der Schlägerei Beteiligte sowie Kollegen des Angeklagten zeichneten ein widersprüchliches Bild. Die am frühen Abend zur Einvernahme angetretenen Freunde des Angeklagten beschuldigten mehrheitlich eine andere Person aus ihren Reihen. Ihrer Meinung nach soll ein 22-jähriger Italiener aus der Region Solothurn für den verhängnisvollen Faustschlag verantwortlich sein. Unterschiedliche Aussagen Bei der Gegenüberstellung des Betroffenen und eines weiteren, mutmasslich an der Schlägerei beteiligten Mannes, blieb es jedoch bei unterschiedlichen Aussagen. Zum Auftakt wurden neun Zeugen befragt, die in keiner direkten Verbindung zum Opfer oder zum Angeklagten stehen. Nach ihren Schilderungen blieb der Tathergang weitgehend ungeklärt. Offen blieb vorerst auch, ob die Angreifer noch auf den 19-Jährigen eingeschlagen hatte, als dieser schon am Boden lag. Der angeklagte Schweizer verfolgte die Aussagen ruhig und gefasst. Am ersten Prozesstag wurde von 8 Uhr bis nach 19 Uhr verhandelt.
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