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Gerlibach-Drama: Mutter muss vor GerichtStans - Der Fall der beiden Kinder, die bei einem Unwetter in Wolfenschiessen NW im letzten Sommer von einem Bach mitgerissen wurden, kommt vor Gericht. Der zuständige Nidwalder Verhörrichter wird den Fall nach Akteneinsicht und allfälliger Beweisergänzung an die Staatsanwaltschaft überweisen.smw / Quelle: sda / Freitag, 8. Januar 2010 / 18:56 h
Die 43-jährige Mutter eines der Opfer muss sich wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und Verletzung der Fürsorgepflicht vor Gericht verantworten.
Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihr allerdings eine verminderte Schuldfähigkeit. Verhörrichter Alexandre Vonwil bestätigte einen entsprechenden Bericht von Blick-Online.
Laut Vonwil sind die Ermittlungen gegen die Frau abgeschlossen. Die Parteien haben nun Gelegenheit zur Akteneinsicht und zur allfälligen Beweisergänzung. Danach wird Vonwil die Akten an die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung überweisen.
Heftiges Unwetter Das Gerlibach-Drama sorgte im vergangenen Sommer wochenlang für Schlagzeilen. Das Gerlibach-Drama sorgte im vergangenen Sommer wochenlang für Schlagzeilen. /
Die Mutter hatte ihre elfjährige Tochter zusammen mit einem ihr anvertrauten sechsmonatigen Buben und dessen vierjähriger Schwester von Luzern aus allein ins nidwaldnerische Wolfenschiessen nach Hause geschickt. An diesem Abend entlud sich über der Zentralschweiz ein heftiges Unwetter. Auf dem Fussweg von der Bahnstation Grafenort nach Wolfenschiessen mussten die drei Kinder auf einer Furt den Gerlibach überqueren. Die Behörden gehen davon aus, dass die Elfjährige und der Kinderwagen mit dem Kleinkind von den Fluten mitgerissen wurden. Das vierjährige Mädchen konnte sich in Sicherheit bringen. Anfang Oktober wurde im Mündungsdelta der Engelberger Aa in Buochs eine Kinderleiche gefunden. Dabei dürfte es sich um die Elfjährige handeln.
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