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Regierung nimmt Kritik im Fall Reinhardt anChur - Das Bündner Kantonsparlament hat den Fall Reinhardt behandelt und einen Schlussstrich unter den Freitod des alkoholkrank gewesenen Polizeikommandanten gezogen. Verhaltende Kritik wurde an Regierungsrat Martin Schmid geäussert.ht / Quelle: sda / Montag, 19. April 2010 / 23:06 h
Die Vergangenheit sei ruhen zu lassen, der Blick in die Zukunft zu richten, und es seien die Lehren aus dem Fall Reinhardt zu ziehen, sagte Grossrat Marcus Caduff (CVP), der den Sonderausschuss der Geschäftsprüfungskommission (GPK) leitete.
Der Ausschuss untersuchte die Umstände des Freitodes von Polizeikommandant und WEF-Sicherheitschef Reinhardt und verfasste darüber einen Bericht.
In den Abklärungen kam der Sonderausschuss zum Schluss, dass die Gesamtregierung die Tragweite der Alkoholsucht des langjährigen Polizeikommandanten nicht erkannt hatte. Reinhardts Vorgesetzte, Regierungsrat Martin Schmid (FDP) und später Regierungsrätin Barbara Janom Steiner (BDP), nahmen die Führungsverantwortung zu wenig wahr und liessen es an Entschlusskraft mangeln.
In der Parlamentsdebatte wurde die Qualität des 26-seitigen Berichts mehrfach gelobt. Über alle Parteigrenzen hinweg wurde betont, es seien die Lehren aus dem Suizid des 61-jährigen Polizeikommandanten zu ziehen, der sich am 26.
Markus Reinhardt erschoss sich einen Tag vor der WEF-Eröffnung. /
Januar, einen Tag vor der WEF-Eröffnung, in seinem Hotelzimmer in Davos mit der Dienstwaffe erschoss. Einzig der Sprecher der SP-Fraktion nahm eine Gewichtung vor und sagte, Regierungsrat Schmid trage den grössten Teil der Verantwortung. Der BDP-Fraktionschef verwahrte sich gegen die im Bericht erwähnte Feststellung, Regierungsrätin Janom Steiner habe aus «heutiger Sicht» naiv gehandelt. Die Lehren aus dem Fall Reinhardt hielt die GPK in drei Punkten fest. Erstens soll der Umgang mit Alkohol in der Kantonspolizei neu geregelt werden. Zweitens soll der «Leitfaden für Vorgesetzte zum Umgang mit suchtmittelabhängigen Mitarbeitern» überarbeitet und ergänzt werden. Drittens wird empfohlen, die Aktenhaltung bei den Mitarbeiterdossiers zu überprüfen.
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