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Polanskis Anwalt appelliert an Schweizer BehördenZürich - Roman Polanski gibt nicht auf. Der Regisseur will Einspruch gegen die Auslieferung an die USA einlegen. Sein Anwalt erklärte jetzt, dieser werde bereits vorbereitet und in wenigen Tagen der schweizer Justiz zugehen.bert / Quelle: sda / Samstag, 24. April 2010 / 17:02 h
Nach dem gescheiterten Antrag an die US-Justiz appelliert Roman Polanskis Pariser Anwalt an die Schweiz: «Ich hoffe, dass die Justiz in der Schweiz unabhängig von jedem Druck handeln kann und Roman Polanski freilässt», sagte Hervé Témime in einem Interview des Radiosenders Europe1.
Das Verhalten der US-Behörden zeuge von einer Art von Versessenheit, kritisierte der Jurist. «Man hat das Gefühl, dass es den Willen gibt, ihn in Fussfesseln ankommen zu sehen.»
Gemäss Témimes Angaben läuft zurzeit ein Einspruch bei den Schweizer Behörden gegen Polanskis Auslieferung an die USA. Aber auch in den USA stünden noch Rechtsmittel zur Verfügung, hielt der Jurist fest.
Dem in Polen geborenen Filmemacher («Der Pianist») wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann mit ihr Sex gehabt zu haben. Polanski bekannte sich damals schuldig.
Doppelte Niederlage: Roman Polanski. /
Am Tag vor der offiziellen Strafverkündung floh er aber nach Frankreich. Doppelte Niederlage In dem seit mehr 30 Jahren laufenden Missbrauchsverfahren in den USA hatte Polanski am Donnerstag eine doppelte Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht in Los Angeles lehnte den Antrag des 76-jährigen polnisch-französischen Regisseurs auf eine Verurteilung in Abwesenheit ab. Zudem wies das Gericht auch einen Antrag von Polanskis damaligem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Regisseur fallen zu lassen. Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad BE unter Hausarrest gestellt.
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