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FCZ-Chaoten zu Geldstrafen verurteiltBasel - Wegen Beteiligung an Ausschreitungen beim Fussballspiel des FC Basel gegen den FC Zürich im Mai 2008 hat das Basler Strafgericht vier junge Männer zu Geldstrafen zwischen 150 und 360 Tagessätzen verurteilt.fest / Quelle: sda / Dienstag, 18. Mai 2010 / 19:57 h
Drei Männer hatten sich wegen Fackelwürfen im Stadion zu verantworten. Dem vierten Angeklagten warf die Staatsanwaltschaft vor, vor dem Stadion eine Bierbüchse gegen eine Menschenmenge geworfen zu haben.
Alle vier wurden wegen Landfriedensbruch verurteilt. Bei den Fackelwerfern kam ein Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz hinzu.
Die vom Gerichtspräsidenten als Einzelrichter ausgesprochenen Strafen sind teilweise etwas milder als von der Anklage gefordert ausgefallen.
Drei Männer hatten sich wegen Fackelwürfen im Stadion zu verantworten. (Archivbild) /
Die Staatsanwältin hatte zwischen 210 und 360 Tagessätze gefordert. In zwei Fällen ist die Strafe unbedingt; die zu bezahlenden Beträge belaufen sich auf 29 700 (bei 270 Tagessätzen) respektive 16 500 Franken (bei 150 Tagessätzen). Einer der Fackelwerfer hatte sich selber gestellt, die anderen drei Angeklagten waren durch die Polizei und via Fotos auf der Homepage des FC Zürich identifiziert worden. Von den Personen, die gezielt Fackeln gegen die Basler Fans geworfen hatten, war niemand erkannt worden. Die vier zwischen 22 und 26 Jahre alten Männer kommen aus der Region Zürich. Der als einzige nicht vorbestrafte Büchsenwerfer erhielt mit 360 Tagessätzen die härteste Strafe; er hatte sich zusätzlich wegen einfacher Körperverletzung bei einem anderen Vorfall zu verantworten.
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