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Britney Spears: Weiterhin unter Papas FittichenNoch nicht fit genug: Britney Spears (28) wird sich damit abfinden müssen, dass ihr Vater Jamie auch weiterhin ihre Belange für sie regelt. Ein Gericht erklärte gestern, sie sei noch nicht fit genug, um wieder für sich selbst verantwortlich zu sein.ade / Quelle: Cover Media / Freitag, 4. Juni 2010 / 10:24 h
Die Sängerin wurde im Januar 2008 unter die Vormundschaft ihres Vaters gestellt, nachdem sie einen Zusammenbruch erlitten hatte, infolgedessen sie ihren Kopf rasierte und tagelang nicht schlief. Ein gerichtlicher Beschluss setzte Jamie Spears ein, sich um alle persönlichen und geschäftlichen Belange seiner Tochter zu kümmern, bis ein Gericht befände, der Star könne diese Aufgabe wieder selbst übernehmen.
Britney Spears' Anwälte beraumten einen Termin für gestern an, um die Vormundschaft aufheben zu lassen, aber Reva Goetze vom obersten Gericht in Los Angeles entschied, dass sie noch weiter bestehen solle. Sie gab ebenfalls Jamies Antrag auf Erstattung von umgerechnet 193,439 Euro für Anwaltskosten statt, gegen die Britney laut ihrer Anwälte Einspruch erheben wolle.
Britneys Vater wird auch weiterhin ihre Belange für sie regeln. /
«Sie erklärt sich mit dieser Entscheidung ausdrücklich nicht einverstanden», so Anwalt Sam Ingham. Weder Vater noch Tochter waren vor Gericht anwesend. Ein Insider vor Gericht plauderte aus, die Sängerin habe nicht damit gerechnet, dass die Vormundschaft aufgehoben werden würde und dass es unwahrscheinlich sei, dass sie in naher Zukunft ihr Leben wieder alleine regeln dürfte: «Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Vormundschaft vor Ende des Sommers aufgehoben wird», so der Alleswisser gegenüber der Internetseite «RadarOnline». «Britney ist einfach noch nicht so weit. Sie hat komplexe Probleme auf persönlicher und beruflicher Ebene und das ist der Grund, warum die Vormundschaft nach wie vor besteht.» Der nächste Gerichtstermin, bei dem über die Vormundschaft von Jamie über seine Tochter Britney Spears entschieden werden soll, wurde für den 27. Juli angesetzt.
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