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Gentests an Embryonen in Deutschland erlaubtBerlin - Gentests und die Aussonderung von Embryonen sind in Deutschland erlaubt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes dürfen Ärzte die sogenannte Präimplantationsdiagnostik vornehmen.fest / Quelle: sda / Dienstag, 6. Juli 2010 / 17:24 h
Diese verstosse nicht gegen das Embryonenschutzgesetz. Das Gesetz erlaube die ausserhalb des Körpers stattfindende Befruchtung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft ohne weitere Einschränkungen.
Die Richter betonten hingegen, dass die unbegrenzte Auswahl von Embryonen anhand genetischer Merkmale nicht statthaft sei.
Die Richter betonten allerdings, dass die Auswahl von Embryonen anhand genetischer Merkmale nicht statthaft sei. /
Damit darf eine Auswahl der Embryonen etwa nach dem Geschlecht des Kindes nicht getroffen werden. Das oberste deutsche Gericht bestätigte mit seinem Urteil den Freispruch eines Frauenarztes durch das Landgericht Berlin und verwarfen die Revision der Staatsanwaltschaft. Der Mediziner hatte 2005 und 2006 bei drei Paaren die erzeugten Embryonen auf genetische Defekte untersucht. In allen Fällen hatte einer der Partner genetische Belastungen vorgewiesen.
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