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Freilassung Suu Kyis gilt als gesichertRangun - In Birma steht die Freilassung der seit Jahren unter Hausarrest lebenden Oppositionspolitikerin Aung San Suu Kyi offenbar bevor. «Die Behörden werden sie freilassen, das steht fest», sagte ein Vertreter der Militärführung am Freitag der Nachrichtenagentur AFP.bert / Quelle: sda / Freitag, 12. November 2010 / 14:22 h
Ein weiterer Vertreter der Militärregierung des südostasiatischen Landes bestätigte ein bevorstehendes Ende des Arrests: Die 65-Jährige werde «ohne Zweifel wie vorgesehen» freigelassen. «Wir warten nur noch auf den richtigen Moment.»
Suu Kyi verbrachte die meisten der vergangenen 20 Jahre unter Hausarrest oder in Haft. Am Samstag ist die Strafe offiziell beendet.
Opposition zurückhaltend Der Anwalt der Oppositionellen, Nyan Win, zeigte sich jedoch trotz der Ankündigungen zurückhaltend: «Wir denken, dass die Behörden sie freilassen werden, aber wir haben keine Bestätigung», erklärte er. «Laut Gesetz können sie ihren Hausarrest nicht verlängern.» Auflagen für ihre Freilassung werde Suu Kyi ablehnen.Regierungsvertreter versichern die Freilassung von Suu Kyi. /
In der Vergangenheit hatte die Junta etwa die Bewegungsfreiheit der Politikerin einschränkt. Rund 600 Anhänger der im ganzen Land bekannten Politikerin versammelten sich am Freitag vor der Zentrale ihrer Partei Nationale Liga für Demokratie (NLD) in Rangun. Sie hängten zwei Porträts der Dissidentin sowie ein Banner auf mit dem Schriftzug: «Die Zeit für die Freilassung von Aung San Suu Kyi ist gekommen.» Die Versammlung wurde von Sicherheitskräften gefilmt, zahlreiche Polizeiwagen patrouillierten durch die Stadt. Arrest letztes Jahr verlängert Als Suu Kyi 2002 zuletzt auf freiem Fuss war, versammelten sich bei jedem ihrer öffentlichen Auftritte zahlreiche Menschen. Seit ihrer erneuten Inhaftierung im Jahr 2003 lebte sie abgeschnitten von der Aussenwelt ohne Telefon oder Internetanschluss in ihrem Haus in Rangun. Als vergangenes Jahr ein Ende des Arrests bevorstand, verlängerte die Junta Suu Kyis Freiheitsstrafe um 18 weitere Monate, nachdem ein US-Bürger ungebeten in ihr Haus eingedrungen war.
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