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Basler Schläger sollen 9 Jahre hinter GitterBasel - Im Prozess um eine brutale Attacke auf drei Passanten in Basel hat die Staatsanwältin am Donnerstag Freiheitsstrafen von mindestens neun Jahren verlangt. Der genaue Ablauf des Angriffs vom November 2009 bleibt unklar. Das Urteil wird nächsten Mittwoch verkündet.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 9. Dezember 2010 / 21:36 h
Für den mit 21 Jahren jüngsten der drei angeklagten Schweizer forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren und vier Monaten. Für die beiden andern Männer im Alter von 22 und 23 Jahren verlangte sie je neun Jahre.
Im einen Fall soll die Strafe jedoch zugunsten Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden, weil ein psychiatrisches Gutachten dem Beschuldigten eine schwere Entwicklungsstörung attestierte. Für die beiden andern Angeklagten lagen keine Gutachten vor.
Mehrfacher versuchter Mord Die Staatsanwältin hielt in ihrem Plädoyer an der Darstellung in der Anklageschrift fest. Sie forderte für alle Angeklagten einen Schuldspruch wegen mehrfachen versuchten Mordes und versuchter schwerer Körperverletzung. Die Plädoyers der Verteidigung sollen bis Freitagmittag abgeschlossen sein. Die Frage, welcher der drei nicht vorbestraften Angeklagten wann was gemacht hat, blieb auch am zweiten Prozesstag weitgehend unbeantwortet. Am detailliertesten waren die Aussagen eines Angestellten der Stadtreinigung. Dieser hatten den Beginn der Gewalttätigkeiten beobachtet. Er konnte aber keinen der Angeklagten identifizieren, da er die Angreifer nur von hinten gesehen hatte. Wie auch die am Donnerstag befragten Opfer, ein heute 54-jähriger Mann und seine 56-jährige Partnerin, stellte der Strassenreiniger in Abrede, dass es vor dem ersten Angriff zu einem Wortwechsel zwischen dem Paar und den Angreifern gekommen sei. Die Angeklagten hatten geltend gemacht, der Mann habe etwas zu ihnen gesagt. Entschädigungsforderungen wurden vor Gericht keine gestellt. Der Vertreter der drei beim Angriff erheblich verletzten Opfer hat mit den drei Angeklagten eine Vereinbarung getroffen. Über deren Inhalt wurde jedoch Stillschweigen beschlossen.
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