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EU will Firmensteuer vereinfachenBrüssel - Die EU-Kommission geht ihren Weg Richtung Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung weiter. Mit einer einheitlichen Bemessungsgrundlage soll die Besteuerung für Firmen leichter und billiger werden, hiess es am Mittwoch in Brüssel.ht / Quelle: sda / Donnerstag, 17. März 2011 / 00:13 h
Ziel sei es, erklärte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta, Hindernisse im Binnenmarkt zu beseitigen. EU-weit tätige Unternehmen müssen ihre Gewinne bisher nach den verschiedenen Regeln in 27 EU-Mitgliedstaaten versteuern.
Mit dem neuen Vorschlag könnten sie die Bemessungsgrundlage nach einheitlichen Regeln berechnen. Damit würden die Verfahren vereinfacht sowie die Befolgungskosten und die bestehende Rechtsunsicherheit reduziert.
Die Kommission schätzt, dass Unternehmen dank der gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage für eine Körperschaftssteuer (CCCTB) jährlich rund 700 Mio. Euro an Befolgungskosten und rund 1,3 Mrd. Euro durch Konsolidierung einsparen könnten.
Auch Schweizer Firmen können von der Regelung profitieren. /
«Wahlfreiheit positiv» Unternehmen, die in mehr als einem EU-Staat tätig sind, können selbst entscheiden, ob sie von CCCTB profitieren wollen oder doch lieber mit den nationalen Systemen weiter arbeiten möchten. Entscheiden sie sich für den einheitlichen Ansatz, gilt dieser für mindestens fünf Jahre. Firmen aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz, welche Tochtergesellschaften in einem oder mehreren EU-Staaten haben, könnten ebenfalls das CCCTB-System als Bemessungsgrundlage wählen. «Für die Schweizer Unternehmen tönt das eigentlich positiv, da sie ein Wahlrecht haben», sagte Peter Baumgartner, Direktor von SwissHoldings, auf Anfrage. Wer eine Beteiligung an einer Schweizer Holdinggesellschaft habe, könnte diese in eine europäische Holding verschieben. «Damit könnten dort alle Gewinne und Verluste aus EU-Staaten konsolidiert werden», erklärte Baumgartner weiter. Alle Unternehmen, welche sich für CCCTB entscheiden, müssen gewisse Kriterien erfüllen. Unter anderem kommt es auf die Art des Unternehmens und die bisherigen Unternehmensbesteuerungsregeln an, wie ein Experte der EU-Kommission in Brüssel erklärte.
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