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Staatsanwalt als Zeuge im Kachelmann-ProzessMannheim - Am 36. Verhandlungstag im Fall Kachelmann ging es vor allem um die Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers und um die angebliche Voreingenommenheit der Staatsanwaltschaft. So musste am Donnerstag Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge vor dem Landgericht Mannheim Rede und Antwort stehen.bg / Quelle: sda / Donnerstag, 31. März 2011 / 15:41 h
Dabei bekräftigte der 36-jährige Ankläger, er habe das mutmassliche Opfer nicht zu einer belastenden Aussagen gegen den Moderator ermuntert. Die ehemalige Geliebte beschuldigt Kachelmann der Vergewaltigung. Der wiederum bestreitet die Tat und äussert sich nicht in der Sache.
Um zu klären, ob die Staatsanwaltschaft gewissenhaft ihrer Aufgabe nachgekommen ist, hatte Kachelmann-Anwalt Johann Schwenn die Zeugenbefragung der beiden Ankläger Oltrogge und Gattner beantragt. Ausserdem hält Schwenn es für möglich, dass die beiden unzutreffende Protokollnotizen vorgelegt haben und Informationen an die Presse weitergegeben haben.
Geliebte erfindet Brief Allen Punkten widersprach Staatsanwalt Oltrogge mit Nachdruck. Er musste sich etwa zwei Stunden lang im Zeugenstand zur Sache äussern. Er betonte, er habe das angebliche Vergewaltigungsopfer nicht im Sinne der Anklage beeinflusst.Jörg Kachelmann. /
Im Gegenteil, habe er die 38-jährige Radiomoderatorin eindringlich darauf hingewiesen, dass sie bei Falschaussagen «in Teufels Küche» kommen könne, also das ernste juristische Konsequenzen drohten. Diese Bemerkung sei indes nicht grundlos gefallen, sagte der Staatsanwalt. So habe das mutmassliche Opfer während des Gesprächs eingeräumt, dass ein angeblich anonym verfasster Brief in Wirklichkeit von ihr selbst gestammt habe. Fehler eingeräumt Kachelmann-Anwalt Schwenn ist der Ansicht, dass es ein Fehler war, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen seinen Mandanten im vergangenen Jahr eröffnet hat, «obwohl das alles schon aktenkundig gewesen ist». Er sieht diesen Umstand als «wesentliche Schwächung» der Anklage. Staatsanwalt Oltrogge hingegen erachtet die sogenannte «Brieflüge» indes nicht als ausschlaggebenden Grund, an der Darstellung einer Vergewaltigung zu zweifeln. So habe das mutmassliche Opfer während der Vernehmung beispielsweise geweint und gezittert. Die Frau sei auch ansonsten glaubwürdig gewesen. Die Beweisauswertung, die Spurensicherung sowie die medizinische Untersuchung hätten ihre Aussagen gestützt.
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