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Umstrittenes Fremdenrecht in Österreich beschlossenWien - Österreichs Parlament hat am Freitag nach monatelanger Debatte mehrere umstrittene Änderungen im Fremdenrecht beschlossen. Einige neue Regelungen erleichtern den Zuzug von erwünschten Arbeitskräften. Asylbewerbern weht dagegen fortan ein schärferer Wind entgegen.bg / Quelle: sda / Freitag, 29. April 2011 / 20:48 h
Das Gesetzespaket passierte mit der Mehrheit der grossen Koalition aus der konservativen ÖVP und der sozialdemokratischen SPÖ den Nationalrat.
Eine SPÖ-Abgeordnete verliess aber aus Protest dagegen den Raum und andere Parteikollegen kamen erst gar nicht zu Abstimmung. Die Grünen kritisierten die neuen, harten Regelungen, während die rechte FPÖ vor «Massenzuwanderung» warnte.
Einer der zentralen Punkte des neuen Fremdenrechts ist die Einführung einer «Rot-Weiss-Rot-Card», die über ein Punktesystem in Österreich erwünschte Zuwanderer klassifiziert.
Kriterien zum Punktesammeln sind unter anderem noch im Heimatland erworbene Deutschkenntnisse, ein junges Alter oder eine spezielle Berufsausbildung.
Neu müssen in Österreich Asylbewerber bis zu einer Woche im Erstaufnahmezentrum bleiben. /
Wer mehr als 50 von möglichen 100 Punkten erreicht, hat Chancen auf eine Einreise nach Österreich. Deutschkenntnisse verlangt Kritik von Menschenrechtsorganisationen und der Opposition gab es an der neuen rigiden Deutschpflicht: Der Zuwanderer muss nun bereits vor seiner Ankunft in Österreich einfache Deutschkenntnisse haben, die von einem dortigen Institut offiziell bestätigt sein müssen. Innerhalb von zwei statt bisher fünf Jahren muss dann in Österreich ein deutlich höheres Deutsch-Level (A2) erreicht werden. Ebenfalls sehr umstritten ist die von der Regierung propagierte «Mitwirkungspflicht» für Asylbewerber, welche die Opposition als «Lagerhaft» bezeichnet. Nach der neuen Regelung dürfen neu in Österreich ankommende Asylbewerber bis zu einer Woche das Erstaufnahmezentrum nicht verlassen. In dieser Zeit sollen die Menschen befragt und darauf untersucht werden, ob sie überhaupt im Land bleiben dürfen.
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