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Griechen sind geschocktAthen - Die griechische Öffentlichkeit hat schockiert auf die ersten Details aus dem neuen Sparprogramm vom Ministerpräsident Georgios Papandreou reagiert. «Es ist der Gnadenschuss für unsere Einkommen», titelte am Freitag die linksliberale Zeitung «Eleftherotypia».fkl / Quelle: sda / Freitag, 24. Juni 2011 / 12:37 h
Das konservative Boulevardblatt «Eleftheros Typos» kommentierte: «Unerträgliche Kampfsteuern». Die regierungsnahe Zeitung «Ta Nea» rechnete aus, dass für ein Ehepaar - mit 40'000 Euro Jahreseinkommen für den Ehemann 25'000 Euro für die Frau - zusätzlich mit 2275 Euro jährlich belastet werden.
Der neue Finanzminister Evangelos Venizelos hatte die steuerpolitischen Details aus dem Programm am Donnerstagabend präsentiert. «Es hängt vom Kampfwillen der Griechen ab, ihre Glaubwürdigkeit wieder zu gewinnen, damit die Märkte uns glauben», sagte Venizelos.
Solidaritätssteuer Je nach Einkommensklasse müssen die Griechen demnach eine Solidaritätssteuer zwischen ein und vier Prozent ihres Einkommens zahlen. Für alle Minister, Parlamentarier, höhere Beamte und andere gewählte Personen, wie Bürgermeister, soll die Solidaritätssteuer fünf Prozent des Jahreseinkommens betragen. «Das ist aber nicht genug», sagte Venizelos.Je nach Einkommen müssen die Griechen eine Solidaritätssteuer zwischen ein und vier Prozent zahlen. /
Freiberufler wie Rechtsanwälte, Klempner, Elektriker werden ausser den normalen Steuern zusätzlich 300 Euro an den Staat zahlen müssen. Betroffen sind davon rund 550'000 Personen. Ausserdem wird der Steuerfreibetrag von bisher 12'000 Euro auf 8000 gesenkt. Ausgenommen sind Rentner über 65 Jahre und junge Arbeitnehmer bis zum 30 Lebensjahr. Das Programm, das zudem den Verkauf von Staatsbesitz im Volumen von 50 Milliarden Euro vorsieht, soll bis Ende kommender Woche vom Parlament gebilligt werden. Die EU macht weitere Hilfszahlungen und ein neues Rettungspaket davon abhängig. Venizelos kündigte ein neues Steuergesetz an, das die Steuerhinterziehung unterbinden soll. Ausserdem soll eine Extra- Immobiliensteuer erhoben werden für Besitz, dessen Wert die 200'000 Euro übertrifft.
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