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Alle Nationalratsmitglieder legen den Eid abBern - Am Montagnachmittag haben die 200 Mitglieder des Nationalrats als erste Amtshandlung der 49. Legislatur den Eid abgelegt. Sie hatten die Wahl zwischen der Eidesformel oder der Gelübdeformel.fest / Quelle: sda / Montag, 5. Dezember 2011 / 17:56 h
Zuvor hatte die grosse Kammer den Reden des Alterspräsidenten Rudolf Rechsteiner (SP/SG) sowie des jüngsten erstmals gewählten Nationalrats Mathias Reynarad (SP/VS) zugehört und den Bericht des Bundesrates zu den Eidg. Wahlen vom 23. Oktober zur Kenntnis genommen. Mit der Feststellung der Konstituierung konnte die Amtszeit des neuen Nationalrates wie vorgesehen beginnen.
Dem neugewählten Nationalrat gehören 54 Vertreter der SVP und 46 Vertreter der SP an. Dahinter folgen die FDP mit 30 Nationalrätinnen und Nationalräten, die CVP mit 28, die Grünen mit 15, die Grünliberalen mit 12 und die Bürgerlich-demokratische Partei mit 9. Weitere 6 Sitze entfallen auf andere, kleine Parteien. Im Vergleich zur letzten Legislatur zählt die grosse Kammer 34 Prozent neue Mitglieder.
Parlamentarier heute bei der Vereidigung. /
Nach der Vereidigung sang die Zürcher Opernsängerin Noëmi Nadelmann in einer roten Robe mit weissem Schal die Nationalhymne. Vor der Eröffnung der Sitzung war im Berner Münster ein ökumenischer Gottesdienst zum Beginn der neuen Legislatur gefeiert worden. Durchgeführt hatte ihn die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (AGCK). Noch nicht alle Ständeräte vereidigt Nach den 200 Mitgliedern des Nationalrats sind auch die neuen Ständerätinnen und Ständeräte vereidigt worden. Im Gegensatz zur grossen Kammer war die kleine am Montag aber noch nicht vollzählig. Wegen Rekursfristen und anderen administrativen Hürden war die Wahl von Christine Egerszegi (FDP/AG), Peter Föhn (SVP/SZ), Pirmin Bischof (CVP/SO), Paul Rechsteiner (SP/SG) sowie dem Zürcher Ständeratsduo Verena Diener (GLP) und Felix Gutzwiller (FDP) am Montag noch nicht offiziell bestätigt. Im Ständerat unterliegt die Vereidigung speziellen Regeln: Hier müssen nur die neu gewählten Standesvertreter den Eid oder das Gelübde leisten. Bisherige werden nicht erneut vereidigt.
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