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Landschaftsinitiative kommt nicht vors VolkBern - Die Landschaftsinitiative, die ein Moratorium für neue Bauzonen während 20 Jahren verlangt, kommt aller Voraussicht nach nicht zur Abstimmung. Die Initianten zogen die Initiative zurück, nachdem die Räte am Freitag den indirekten Gegenvorschlag angenommen haben.alb / Quelle: sda / Freitag, 15. Juni 2012 / 12:23 h
Die 18 Trägerorganisationen der Initiative lassen sich aber eine Tür offen, falls die Revision des Raumplanungsgesetzes vors Volk kommen und scheitern sollte. Der Rückzug steht unter der Bedingung, dass das revidierte Gesetz auch in Kraft tritt, wie Pro Natura mitteilte. Wäre dies nicht der Fall, käme die Initiative zur Abstimmung.
Zu Fall bringen könnte den Gegenvorschlag ein erfolgreiches Referendum. Damit hatte der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) gedroht. Ein Entscheid für oder gegen ein Referendum sei noch nicht gefallen, sagte der zuständige sgv-Ressortleiter Ruedi Horber auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Gewerbekammer entscheidet Der sgv-Vorstand werde sich bald mit der Frage auseinandersetzen, endgültig entscheiden müsste die Gewerbekammer. Klar ist laut Horber, dass der sgv ein Referendum nicht alleine stemmen würde.Landschaftsinitiative kommt voraussichtlich nicht zur Abstimmung. /
Nötig wären starke Partner. Dafür kämen Verbände der Wirtschaft oder bürgerliche Parteien in Frage. Aus diesen Kreisen waren bisher kaum Signale für eine Referendumsbereitschaft zu vernehmen. Unterschriftensammlungen in den Sommermonaten gelten überdies als harzig. Widerstand droht auch seitens der Kantone: Das Walliser Parlament beauftragte am Freitag die Kantonsregierung mittels einer dringlichen Resolution, das Referendum zu ergreifen. Für die Gültigkeit eines Kantonsreferendums braucht das Wallis jedoch die Unterstützung von sieben weiteren Kantonen. Rückzonungen und Mehrwertabgaben Das revidierte Raumplanungsgesetz beschränkt die zulässigen Baureserven in den Kantonen: Sie dürfen nur noch auf den Bedarf der nächsten 15 Jahre ausgerichtet sein. Damit kommt es zur Rückzonung von überdimensioniertem Bauland mit Entschädigungen für die Eigentümer. Ausserdem wird der Gewinn von Eigentümern bei der Einzonung ihres Landes in Bauland künftig zwingend mit einer Mehrwertabgabe belastet. Der Staat kann Eigentümer unter Fristansetzung und Sanktionsdrohung zum Bauen verpflichten.
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