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Wirklich Mord aus Langeweile?Zürich - «Ich verweigere die Aussage» - so hat am Montag vor dem Zürcher Obergericht der immer wiederkehrende Satz des 24-Jährigen gelautet, der vor vier Jahren in Volketswil im Kanton Zürich seine Freundin erschoss. Vor allem auf heikle Fragen mochte der junge Mann nicht antworten.bert / Quelle: sda / Montag, 4. März 2013 / 11:44 h
Es bleibt nach wie vor unklar, weshalb der Beschuldigte an jenem späten Abend des 7. März 2007 der knapp 17-Jährigen eine Pistole an den Hals setzte und abdrückte. Er habe damals die Waffe hervorgeholt, weil ihm langweilig gewesen sei, sagte der Kosovare.
Dies konterte der Gerichtsvorsitzende mit der Feststellung, er könne sich das kaum vorstellen. Der Beschuldigte, der testosterongesteuerte junge Mann, habe seit gerade mal zweieinhalb Wochen seine neue Freundin gehabt und sei doch wohl «ein wenig verliebt» gewesen.
Zu den meisten Fragen zu Waffe und Tathergang verweigerte der Beschuldigte die Aussage. Ebenso ungeklärt wie das Motiv bleibt auch der Verbleib der Tatwaffe. «Ich kann, will und werde nichts dazu sagen», erklärte der junge Mann.
Er macht einen Unfall geltend.
Wo ist die Tatwaffe geblieben? /
Er habe geglaubt, die Waffe sei ungeladen, versicherte er mehrmals. Laut dem Gerichtsvorsitzenden macht in diesem Fall die Aussageverweigerung zum Verbleib der Waffe keinen Sinn. Nur wenn man die Waffe fände, könne festgestellt werden, ob ein Defekt vorlag. Keine Antworten für Hinterbliebene Von den Fragen, die der Anwalt der Eltern der getöteten Zürcher Gymnasiastin stellte, mochte der Beschuldigte keine beantworten. Und bei der Befragung durch die Richter entgegnete er immer wieder unwillig, er habe das schon einmal beantwortet. Der heute 24-Jährige muss sich in zweiter Instanz vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Bezirksgericht Uster hatte ihn im Februar 2012 zu einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Verteidigung und Anklage zogen das Urteil weiter. Der Staatsanwalt hatte 20 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes gefordert, der Verteidiger plädierte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und eine Freiheitsstrafe von maximal 39 Monaten. Die Verhandlung vor dem Obergericht dauert noch den ganzen Tag. Ob am Montag bereits ein Urteil eröffnet wird, ist offen.
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