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Berufungsverhandlung nach Tötung einer 17-Jährigen in Volketswil

Zürich - Heute steht erneut der junge Mann vor dem Zürcher Obergericht, der 2009 in Volketswil ZH seine Freundin erschossen hat. Am Nachmittag soll das Urteil eröffnet werden.

tafi / Quelle: sda / Mittwoch, 27. März 2013 / 08:49 h

Der beschuldigte 24-Jährige habe seine «arg- und wehrlose Freundin im Rahmen einer Showeinlage sinnlos abgeknallt», sagte Staaatsanwalt Ulrich Weder. Der Ankläger fordert eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes. Das Obergericht befasste sich nach der Hauptverhandlung vom 4. März erneut mit der Tötung einer fast 17-jährigen Zürcher Gymnasiastin in Volketswil. Staatsanwalt Weder berief sich in seinen Auführungen auf ein Urteil, dass das Bundesgericht in der Zwischenzeit erlassen hat, und das die Argumentation Weders vom 4. März stützte. Gemäss diesem Urteil ist eine Tat als Mord zu qualifizieren, wenn eine besondere Skrupellosigkeit sich aus der gesamten Würdigung der Vorgänge heraus zeigt. Nicht jedes einzelne Mordelement müsse gegeben sein. Der Kosovare hat laut Weder kaltblütig und in krasser Geringschätzung des Lebens seine Freundin mit einem aufgesetzten Kopfschuss regelrecht hingerichtet. Ein Motiv sei nicht ersichtlich, auch der Beschuldigte äussere sich nicht dazu. Er habe geltend gemacht, aus Langeweile und zum Angeben mit der Waffe herumgemacht zu haben. Die Tötung sei also völlig sinnlos erfolgt. Der Beschuldigte habe seine Freundin «zum blossen Objekt seiner Angeberei» gemacht. Dies zeuge von einer ausserordentlichen Missachtung menschlichen Lebens.



Der Mann der 2009 seine Freundin in Volketswil erschossen hat steht erneut vor Gericht. /

Auch sein Nachtatverhalten könne ihn nicht entlasten: Er habe auch hier seine eigenen egoistischen Interessen in den Vordergund gestellt und die schwer Verletzte nicht unverzüglich und auf direktestem Weg ins Spital gebracht.

Verteidiger: Keine besondere Grausamkeit

Verteidiger Mario Bortoluzzi hielt an der Unfallversion fest, die der Staatsanwalt als «klare Lüge» bezeichnet hatte. Es könne keinerlei Tötungsvorsatz nachgewiesen werden, sagte Bortoluzzi. Sein Mandant habe zwar «blödsinnig» angegeben. Er habe aber angenommen, die Waffe sei nicht geladen. Auch, dass die Tat eine eigentliche Hinrichtung und besonders grausam ausgeführt worden wäre, stellte der Verteidiger in Abrede. Viel grausamer als ein überraschender Schuss aus nächster Nähe wäre es, in einem Abstand von zwei Metern zehn Minuten lang zu warten bis zur Schussabgabe. Habe sein Mandant - wie ihm stets unterstellt werde - seine Freundin erschiessen wollen, so sei ihm gar nichts anderes übrig geblieben, als den Schuss aus nächster Nähe abzugeben: Die beiden seien ja im Auto nebeneinander gesessen. Im übrigen gehe es nicht an, dem Beschuldigten einen Strick daraus zu drehen, dass er kein Motiv nenne - er habe die Tat ja gar nicht beabsichtigt. Fest stehe allein der Schuss, die genauen Umstände der Schussbagabe müssten offen bleiben. «Alles andere ist Spekulation».

Opfer-Eltern appellieren an Beschuldigten

Seitens der Eltern des getöteten Mädchens, die bei den Verhandlungen stets anwesend sind, appellierte ihr Rechtsvertreter an den Beschuldigten, ihnen endlich Klarheit zu verschaffen, aus welchem Grund ihre Tochter habe sterben müssen. Rache- und Sühnegedanken seien ihnen fremd. Sie wollten das Leben des Beschuldigten nicht zerstört sehen. Ihnen gehe es einzig darum, Antworten zu finden.

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