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Neues Gesetz für Auslandschweizer geht in VernehmlassungBern - Die über 700'000 Auslandschweizer erhalten ein eigenes Gesetz über ihre Rechte und Pflichten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats hat bestehende Regeln zusammengefasst und gibt das Gesetz in eine Vernehmlassung. Geschaffen wird eine zentrale Anlaufstelle.fest / Quelle: sda / Dienstag, 14. Mai 2013 / 16:51 h
Das Eidgenössische Departement des Äussern (EDA) solle für Auslandschweizer zum «Guichet unique» - zur zentralen Anlaufstelle - werden, heisst es im Gesetzesentwurf. Die staatspolitische Kommission (SPK) hiess diesen einstimmig gut, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Die Vernehmlassung läuft bis zum 30. August.
Einen zentralen Schalter forderten laut Kommission immer wieder die Auslandschweizer-Organisationen. In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der Auslandschweizer um rund 19 Prozent. Zudem geht der Bund von jährlich 10 Millionen Auslandreisen aus.
Das vorgeschlagene Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen (ASG) im Ausland bringt wenig Neues, sondern vereint heute weit verteilte Regelungen in einem einzigen Gesetz. Für den Bund soll es eine kostenneutrale Aktion werden; die Kantone müssen mit bis zu 2 Millionen Franken zusätzlichen Kosten rechnen.
Hilfe bei Entführungen
Zu den Neuerungen gehört eine explizite gesetzliche Grundlage für konsularische Dienstleistungen für Schweizer Touristen im Ausland.
In den vergangenen zehn Jahren stieg die Zahl der Auslandschweizer um rund 19 Prozent. /
Heute existiert diese nicht für alle Hilfeleistungen. Zu Entführungen und Geiselnahmen soll neu festgelegt werden, dass der Bund Opfern beistehen kann. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf diese Hilfe, hält die SPK fest. Würden durch das Eingreifen die Interessen der Schweiz verletzt oder hat sich jemand fahrlässig verhalten, kann der Bund eine Hilfeleistung verweigern. Klargestellt wird auch, dass konsularische Leistungen nicht gratis sind. Wie viel die Unterstützung kostet, soll der Bundesrat regeln. Schon heute gibt es Regelungen dazu. Schweizer Schulen integrieren In der Hauptsache regelt das neue Gesetz die Betreuung und Vernetzung der Auslandschweizerinnen, ihre politischen Rechte sowie Sozialhilfefragen. Auch die Subvention der Auslandschweizer-Organisation bleibt bestehen. Die SPK schlägt zusätzlich vor, die bereits laufenden Arbeiten für ein Gesetz über Schweizer Schulen im Ausland in das ASG zu integrieren. Im Entwurf, der bis im Herbst 2012 in der Vernehmlassung stand, wird eine Stärkung der Schweizer Schulen im Ausland angestrebt. Angestossen wurde das Projekt für ein Auslandschweizergesetz durch eine parlamentarische Initiative von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI), welche die SPK beider Räte angenommen haben. Im Rahmen der Vernehmlassung können sich interessierte Kreise zum Entwurf äussern, bevor eine definitive Vorlage ausgearbeitet wird.
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