|
||||||
|
||||||
|
|
Keine Pensionierung für HäftlingeLausanne - Für Strafgefangene gibt es keine Pensionierung. Laut Bundesgericht besteht für die Pflicht zur Arbeit im Vollzug kein Alterslimit, da sie anderen Zwecken dient als in der Freiheit. Bei älteren Insassen sollen vor allem Vereinsamung und andere Haftschäden verhindert werden.bg / Quelle: sda / Montag, 5. August 2013 / 12:37 h
Der Fall betrifft einen Mann in einem Zürcher Gefängnis, der 2003 wegen Sexualdelikten verwahrt wurde. Im Dezember 2011 beantragte er, von der Arbeitspflicht befreit zu werden, da er das 65. Altersjahr überschritten habe und damit in Freiheit pensioniert worden wäre.
Seine weitere Verpflichtung zur Arbeit verletze das Strafgesetzbuch, die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Zürcher Behörden wiesen sein Gesuch ab. Zu Recht, wie nun das Bundesgericht bestätigt hat. Laut Gericht ist das Institut der Pensionierung nicht auf den Strafvollzug übertragbar.
Keine Finanzierung des Lebensunterhalts In der Freiheit diene die Arbeit der Finanzierung des Lebensunterhalts. Mit der AHV würden Menschen unterstützt, die altersbedingt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen könnten.Die Arbeitspflicht im Strafvollzug diene anderen Zwecken. /
Die Pensionierung bezwecke jedoch nicht, im fortgeschrittenen Alter eine vorausgegangene Arbeitspflicht zu kompensieren. Die Arbeitspflicht im Strafvollzug diene anderen Zwecken. Bei jüngeren Insassen stehe primär die Resozialisierung im Vordergrund, bei älteren die Verhinderung von Haftschäden wie Vereinsamung oder psychische und physische Degeneration. Unabhängig vom Alter diene die Arbeit zudem der Aufrechterhaltung des Anstaltsbetriebs. Beschäftigungsprogramme kein Ersatz Angesichts ihres Zwecks gelte die Arbeitspflicht im Vollzug damit altersunabhängig. Im übrigen werde die Arbeit im Gefängnis den Fähigkeiten der betroffenen Personen angepasst, während Arbeitnehmer in Freiheit selber dafür sorgen müssten, den Anforderungen zu genügen. Zudem existiere im Gefängnis kein Konkurrenzdruck. Laut Bundesgericht besteht auch kein Anlass, die Arbeitspflicht für Gefangene im Alter durch Beschäftigungsmöglichkeiten wie Kurse oder Seminare zu ersetzen. Solche Alternativen, die auf freiwilliger Basis angeboten werden müssten, wären nach Ansicht der Richter in Lausanne nicht geeignet, die angestrebten Ziele zu erreichen. (Urteil 6B_182/2013 vom 18. Juli 2013; BGE-Publikation)
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|