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Kein Sonderschutz für religiös Beleidigte!Darf der deutsche Kabarettist Dieter Nuhr über den Islam und den Koran lachen? Ja, in einer freiheitlichen Gesellschaft muss er lachen dürfen. Darf der beleidigte Muslim Erhat Toka ihn deswegen anzeigen? Ja darf er.Reta Caspar / Quelle: news.ch / Mittwoch, 29. Oktober 2014 / 10:31 h
Weltweit sind Blasphemiegesetze in Kraft, die eigens dafür geschaffen wurden, Religionen vor Kritik zu schützen und den besonders leicht Beleidigten einen besonderen strafrechtlichen Hebel in die Hand zu geben - solche Gesetze gehören abgeschafft!
Gläubige aller Couleur müssen ertragen, dass das, was ihnen heilig erscheint, anderen komplett absurd vorkommt. Tiefgläubige Christen etwa glauben ja mit einigem Stolz angeblich gerade deshalb, also nicht trotz, sondern weil es absurd ist: «Creo quia absurdum». Als private Meinung ist das zu tolerieren, staatlichen Schutz verdient das jedoch nicht, und als todernste Doktrin kann das leider auch tödliche Folgen haben.
Es fragt sich aber, wem das Lachen über solche Glaubensvorstellungen was bringt.
Als Ventil für die Irritation gegenüber Fremden scheint das Lachen zu unserer menschlichen Ausstattung zu gehören. Wir vergewissern uns mit Witzen über Fremde unserer eigenen Identität. Der Witz sagt deshalb oft mehr über die eigene Befindlichkeit aus, als über das Fremde. Wenn also die Mehrheitsgesellschaft Witze über eine Minderheit macht, zeigt sie ihre eigene Hilflosigkeit.
Angezeigter Kabarettist Dieter Nuhr: Sollen Witze über Religion strafrechtlich relevant sein? /
Aber es bringt nichts, das Fremde zu verlachen, wir müssen uns um die freiheitliche Ordnung im eigenen Staat kümmern. Die treffendsten Witze sind Insiderwitze, also jene, welche die Menschen über die eigene Kultur machen. Damit begehren sie auf gegen Erstarrungstendenzen und Machtmissbrauch der Oberen. Der Witz bringt hier Selbsterkenntnis und macht Mut zur Veränderung oder wenigstens Distanz zu den Dogmen. Gesellschaften, in denen das Lachen verboten ist, ob per Dekret oder angedrohter Höllenstrafe, sind unfrei. Und so lange Muslime keine muslimische Kabarettisten beklatschen können, die ihre eigene Kultur auf die Schippe nehmen, solange ist ihre Religion eine freiheits- und damit menschenfeindliche Doktrin. Sollen Witze über religiöse Dogmen aber strafrechtlich relevant sein? Darf der beleidigte Muslim den Kabarettisten anzeigen? Ja, das darf er. Weil wir immer noch Blasphemiegesetze haben, die dafür eigens geschaffen wurden, religiös Beleidigten eine rechtliche Waffe in die Hand zu geben, mit der guten Absicht, den «religiösen Frieden» zu schützen. Aber es sind heute längst nicht mehr diese Gesetze, die hierzulande den religiösen Frieden schaffen, sondern es ist die Gelassenheit der Menschen, die sich in der Schweiz immer mehr von den religiösen Dogmen befreien: 85 Prozent der SchweizerInnen sehen mittlerweile in der Religion primär Konfliktpotenzial und 69 Prozent stehen selber der organisierten Religion distanziert gegenüber oder haben sich bereits völlig davon gelöst. Die Politik hingegen bemüht sich krampfhaft, diese Erkenntnis zu ignorieren: Da werden neue Gesetze zur Privilegierung von Religionsgemeinschaften gefordert und da wird frei von jeglichen wissenschaftlichen Belegen von der «Integration durch Religion» geplappert. Und um Integration geht es im Wesentlichen: Integrieren wir die nur noch rund 17 Prozent der Frommen aller Couleur also in unseren freiheitlichen Rechtsstaat, indem wir sie für voll nehmen und ihnen auch Spott zumuten, statt sie und ihre Dogmen mit Sonderbehandlung zu verwöhnen und zu stigmatisieren.. Als SpötterInnen sollten wir uns jedoch fragen, ob wir nicht noch mehr tun könnten, als unsere Abwehrinstinkte zu bedienen. Links zum Artikel:
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