|
||||||
|
||||||
|
|
Bundesgericht bestätigt Schuldspruch gegen den Berner «Heiler»Lausanne - Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von 15 Jahren für den «Heiler» von Bern wegen der Infizierung von 16 Personen mit dem HI-Virus bestätigt. Das Berner Obergericht muss hinsichtlich der zugesprochenen Genugtuungszahlungen jedoch nochmals über die Bücher.nir / Quelle: sda / Donnerstag, 9. April 2015 / 16:12 h
In diesem Punkt hat das Bundesgericht die Beschwerde des 56-jährigen Mannes gutgeheissen. Das Obergericht des Kantons Bern hatte 13 Opfern, die sich als Zivilkläger zusammengeschlossen hatten, je 100'000 Franken beziehungsweise in einem Fall 90'000 Franken Genugtuung zugesprochen.
Das Bundesgericht kommt in diesem Punkt zum Schluss, dass die Vorinstanz allen Privatklägern die gleich hohe Summe zugesprochen habe, ohne sich mit der unterschiedlichen individuellen Betroffenheit auseinanderzusetzen.
Die konkrete Genugtuung ist jedoch für jeden einzeln zu bemessen. Das Bundesgericht schliesst nicht aus, dass letztlich in mehreren oder gar allen Fällen eine Genugtuung in derselben Höhe zugesprochen werden könne.
Nicht in der Anklage Das Obergericht erwähnt in seinen Ausführungen zur Genugtuung ausserdem die Infektion mit Hepatitis C in 12 der 13 Fälle. Dies ist gemäss Bundesgericht nicht zulässig. Zwar können zivilrechtliche Ansprüche wie eine Genugtuung aus einer Straftat von einem Privatkläger im Rahmen eines Strafverfahrens geltend gemacht werden. Sie müssen sich jedoch aus der Straftat herleiten. Dies ist in Bezug auf die Hepatitis C-Infektion nicht der Fall, da die Anklage diese nicht umfasste, wie der Beschwerdeführer monierte und das Bundesgericht bestätigt hat. Es gibt dem «Heiler» in einem weiteren Punkt seiner Beschwerde Recht.Der «Heiler» von Bern wurde vom Berner Obergericht schuldig gesprochen. /
Das Obergericht nahm 80'000 Franken als Grundlage für die Bemessung der Genugtuung. Diesen Betrag hat das Bundesgericht 1992 einer Frau zugesprochen, die durch ihren Lebenspartner mit dem HI-Virus infiziert worden war. Die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten waren zu jenem Zeitpunkt noch nicht so fortgeschritten wie heute und die Lebenserwartung bei einer HIV-Infizierung deshalb tiefer. Deshalb könne jener Fall nicht unbesehen als Basis für die Bestimmung der Genugtuung übernommen werden, schreibt das Bundesgericht. Schüler infiziert Der selbsternannte «Heiler» von Bern infizierte zwischen 2001 und 2005 16 Personen mit dem HI-Virus. Dies geschah mehrheitlich während Akupunkturbehandlungen oder Meditationen in der Wohnung des ehemaligen Musiklehrers in der Stadt Bern. Blut und anderes biologisches Material erhielt er insbesondere von einem seiner Musikschüler. Er legt sich ein eigenes HIV-Reservoir an.
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|