Zu diesem Schluss kommen Forscher am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg. «Die neuen Erkenntnisse sind insbesondere bei Analysen von Kinderhaarproben im Rahmen von Sorgerechtsfragen von Bedeutung, da eine Cannabinoid-Übertragung bei engem Körperkontakt besonders wahrscheinlich ist und zu völlig falschen Rückschlüssen führen kann», erläutert Toxikologe Volker Auwärter. In Ländern, in denen bei Arbeitnehmern oder Bewerbern Drogenkontrollen durchgeführt werden, könne die Folge einer Fehlinterpretation zum Verlust des Arbeitsplatzes oder zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen.
Auch ein Abbauprodukt von THC, das in Zweifelsfällen in der Praxis zum eindeutigen Nachweis eines Konsums herangezogen wurde, kann laut den Experten über Schweiss und Sebum eines Konsumenten auf andere Personen übertragen werden.
Die Einlagerung von THC findet bei entsprechendem Konsum nicht über den Blutkreislauf statt. (Symbolbild) /


Um den experimentellen Nachweis hierfür zu erbringen, führten zwei der Autoren einen einmonatigen Selbstversuch mit regelmässiger Einnahme von Dronabinol, halbsynthetisch hergestelltes THC sowie umfangreiche Messungen durch. Details wurden im Magazin «Scientific Reports» publiziert.
Cannabinoide übertragbar
Bereits in früheren Studien konnten die Freiburger Wissenschaftler nachweisen, dass es zu einer von aussen herbeigeführten THC-Kontamination der Haare durch Cannabisrauch von anderen Personen kommen kann, die auch nach zahlreichen Haarwäschen erhalten bleibt. Ausserdem werden bereits durch das blosse Hantieren mit Cannabis relevante Mengen Cannabinoide auf das Haar übertragen. Offen bleibt, inwieweit die neuen Erkenntnisse die Ermittlungsarbeit von Exekutivorganen wie auch Gerichten künftig beeinflussen werden.