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Zinssatz für Wohnungsmiete sinkt auf 3,25 Prozent

Bern - Gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter: Der hypothekarische Referenzzinssatz für Mietzinse sinkt um 0,25 Prozentpunkte auf 3,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen mitteilte. Ob es aber tätsächlich zu tieferen Mieten kommt, bleibt ungewiss.

fest / Quelle: sda / Dienstag, 2. Juni 2009 / 10:32 h

Theoretisch ist eine Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent möglich. Im Zuge der Überprüfung des Mietzinses können die Vermieter aber einen Teil der aufgelaufenen Teuerung aufrechnen. Auch Investitionen und gestiegene Unterhaltskosten können geltend gemacht werden. In vielen Fällen werde es deshalb nicht zu tieferen Mieten kommen, teilte der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) mit.

Mieterverband fordert Senkung der Wohnkosten

Genau dies fordert aber der Mieterverband der Deutschweiz (MV). Die Hypozinsen seien seit mehreren Monaten stark gesunken und viele Vermieter würden von tieferen Zinszahlungen an die Banken profitieren, teilte der Verband mit. Auch wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage sei es wichtig, die Wohnkosten zu senken. Einen Referenzzinssatz für die Mieten gibt es seit dem 10.



Die Senkung des Referenzzinssatzes von 3,5 auf 3,25 Prozent ermöglicht eine Mietzinsreduktion von höchstens 2,91 Prozent. /

September 2008. Die Einführung eines gesamtschweizerischen Referenzzinssatz hatte sich aufgedrängt, weil die viele Kantonalbanken keinen offiziellen Satz mehr bekannt gaben. Der neue Satz von 3,25 Porzent gilt bereits ab dem (morgigen) Mittwoch, wie das Bundesamt mitteilte. Er wird vierteljährlich neu auf der Basis der durchschnittlichen Zinssätze der inländischen Hypotheken berechnet.

Vermieter geben Senkungen oft nicht automatisch weiter

Der MV rät den Mietenden, schriftlich eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Dies allerdings nur wenn ihr Mietzins auf einem Referenzzinssatz von 3,5 Prozent oder höher beruht. Die Erfahrungen würden zeigen, dass die Vermieter Senkungen oft nicht von sich weitergeben würden. Auf seiner Internetseite hält der Verband ein Merkblatt und Musterbriefe bereit. Der neue Mietzins könnte frühestens auf den nächsten ordentlichen Kündigungstermin hin - per Anfang Oktober - gelten.

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