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Die Regeln für TV-Werbung werden gelockertBern - Die in der Schweiz konzessionierten Fernsehsender sollen die gleichen Werbemöglichkeiten erhalten wie die ausländische Konkurrenz. Das Kommunikationsdepartement (UVEK) hat eine Revision der Fernsehverordnung (RTVV) in eine Anhörung gegeben.fest / Quelle: sda / Montag, 24. August 2009 / 14:35 h
Wie das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erläutert, führen Änderungen der EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» und des Übereinkommens des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen dazu, dass die in der Schweiz ausgestrahlten Fernsehsender der Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Italien mehr Freiheiten haben als hiesige TV-Stationen.
Deshalb sollen die Regeln für schweizerische Programme gelockert werden. So sollen alle Fernsehsender mehr Unterbrecherwerbung ausstrahlen dürfen. Beim Werbe- und Sponsoringverbot im Online-Angebot der SRG und bei den Bestimmungen über Unterbrecherwerbung in den SRG-Fernsehprogrammen sollen Benachteiligungen aufgehoben werden.
Filme und Nachrichtensendungen - inklusive Sendungen zum politischen Zeitgeschehen - dürfen je programmierte Sendedauer von 30 Minuten einmal mit Werbung unterbrochen werden.
In Zukunft gilt für Fernsehzuschauer: Öfters wegzappen. /
Während der Übertragung von Gottesdiensten und in Kindersendungen bleibt Werbung untersagt. Werbespots dürfen gemäss europäischer Regelung maximal 12 Minuten pro Stunde betragen. Die gesetzliche Beschränkung, wonach Werbung grundsätzlich nicht mehr als 15 Prozent der täglichen Sendezeit beanspruchen darf, bleibt bestehen. Die Vernehmlassung, bei der auch Varianten zur Werbung in den SRG-Fernsehprogrammen zur Diskussion gestellt werden, dauert bis zum 23. Oktober.
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