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Sieg für Hape KerkelingKöln - Sieg für Hape Kerkeling. Der Comedian hatte gegen die Republikaner geklagt, da diese in einem Wahlwerbespot auf Horst Schlämmer verweisen - und bekam Recht.sl / Quelle: Quelle: www.firstnews.de / Mittwoch, 16. September 2009 / 19:52 h
Das Landgericht Köln untersagte jetzt die weitere Ausstrahlung des Filmchens. Harro von Have, der Anwalt von Kerkeling, erklärte, es sei einfach nicht zulässig, dass die Partei die Popularität seines Mandanten ausnutze.
Ein Sprecher der Republikaner liess indessen verlauten: «Herr Kerkeling sollte sich gut überlegen, ob der von ihm beschrittene Weg nicht kontraproduktiv ist. Derlei Humorlosigkeit passt nicht zu seiner sonst so souveränen Art.»
Deshalb wollen die Republikaner auch an dem Spot festhalten.
Die Partei darf die Popularität von Hape Kerkeling nicht ausnutzen. /
In dem Wahlwerbespot der REP sagt die Kandidatin Uschi Winkelsett: «Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spasspartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 Prozent würden auch uns gut stehen...» Am Schluss des Spots heisst es dann noch: «Wählen sie die Republikaner... Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht.»
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