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Das Waffenrecht wird verschärftBern - Das schweizerische Waffenrecht wird leicht verschärft, das europäische Visa-Informationssystem übernommen. Der Nationalrat hat dem neuen Schengen-Besitzstand zugestimmt.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 17. September 2009 / 12:00 h
Das Volk hat am 5. Juni 2005 den Beitritt zu den Justiz-, Polizei- und Asylabkommen von Schengen gutgeheissen. Die Schweiz verpflichtete sich dabei, ihre Gesetzgebung an künftige Entwicklungen des Schengen-Rechts anzupassen. Sie kann dabei mitreden, aber nicht mitbestimmen.
So muss die Schweiz ihr Waffenrecht anpassen. Neu sollen auch kleinste Verpackungseinheiten von Munition der Markierungspflicht unterliegen. Feuerwaffen und deren wesentliche Bestandteile, die nicht über die erforderlichen Markierungen aufweisen, sollen beschlagnahmt und definitiv eingezogen werden.
Die Schweiz passt ihr Waffenrecht an. Neu sollen auch kleinste Verpackungseinheiten von Munition der Markierungspflicht unterliegen. /
Visa-Shopping verhindern Im Weiteren müssen die Kantone Waffenbücher, in denen die Händler ihre Tätigkeit dokumentieren, während 20 Jahren aufbewahren. So soll die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen verbessert werden. Damit werde die Sicherheit verbessert, betonte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Nur mit 90 zu 55 Stimmen bei 22 Enthaltungen stimmte der Nationalrat der Übernahme des Visa-Informationssystem (VIS) zu. Die zentrale Datenbank soll das so genannte Visa-Shopping verhindern, die Identität von Visums-Inhabern überprüfen und den Betrug bekämpfen. Der Bund kann dabei Private ermächtigen, Aufgaben im Rahmen des Visumsverfahrens zu erfüllen. Mit 82 zu 63 Stimmen bestimmte der Nationalrat, dass die Erhebung der Visa-Gebühren und das Erfassen von biometrischen Daten nicht ausgelagert werden dürfen.
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