Die zur Revision stehende EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Amtshilfe in Steuerfragen regelt EU-intern den automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der EU-Staaten. Dieser existiert bereits heute teilweise. Das Bankgeheimnis und die Banken sind davon nicht direkt betroffen.
Strittig war die Frage, für welche Bereiche der automatische Informationsaustausch gelten soll. Letztlich müssten sich die EU-Staaten auf eine Liste festlegen, auf der die betroffenen Bereiche wie zum Beispiel unselbständige Einkommen oder Renten aufgeführt sind.
Jene Staaten, die diese Einkommen noch nicht automatisch erfassen, müssten sich anpassen. Bis jetzt verfügen die Steuerverwaltungen der EU-Länder je nach nationalem Steuergesetz über unterschiedliche Daten.
Österreichs Finanzminister Josef Pröll erklärte, er habe einen «generellen Vorbehalt» gegen die EU-Richtlinie zur Amtshilfe. /


Hier wurde noch keine Einigung gefunden.
Alternatives Paket
Für Österreich und Luxemburg war der Vorschlag «nicht akzeptabel», wie Österreichs Finanzminister Josef Pröll erklärte. Die beiden Länder haben einen «generellen Vorbehalt» gegen die EU-Richtlinie zur Amtshilfe. Sie wollen ein Paket «zur guten Regierungsführung in Steuerfragen» schnüren.
Dieses Paket würde ausser der Amtshilfe auch die vorgesehenen Änderungen in der EU-Richtlinie zur Zinsbesteuerung beinhalten sowie die geplanten (Neu-)Verhandlungen von Betrugsbekämpfungsabkommen mit der Schweiz, Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino.
Nun hofft Pröll, dass beim Finanzministertreffen im Dezember eine «Diskussionsgrundlage für die Gesamtheit» der Dossiers gefunden wird. Allerdings stehen beim Dezember-Rat noch andere grosse Finanzthemen an, weshalb Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble anmerkte, dass noch «erhebliche Vorarbeiten» nötig sein würden.