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Ständerat und Nationalrat streiten wegen WaffengesetzBern - National- und Ständerat sind sich beim Waffengesetz noch immer nicht einig. Der Ständerat hat darauf beharrt, strengere Bestimmungen einzuführen. Der Nationalrat hatte das Gesetz in mehreren Punkten aufgeweicht.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 3. Dezember 2009 / 10:49 h
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf warnte den Ständerat davor, dem Nationalrat zu folgen. Sie betonte erneut, Schengen verpflichte die Schweiz dazu, das Waffengesetz der neusten Entwicklung in der EU anzupassen.
Würden die Räte zwingende Richtlinien nicht übernehmen, müsste der Bundesrat laut Widmer-Schlumpf Verhandlungen aufnehmen. Er hätte 90 Tage Zeit, mit allen Schengen-Staaten eine Einigung zu finden. Falls dies nicht gelingen würde, könnte es zur Kündigung des Vertrags kommen.
Nationalrat gegen Beschlagnahmung Uneinig sind sich die Räte bei der leihweisen Abgabe von Sportwaffen. Weil Erwachsene einen Waffenschein brauchen, möchte der Ständerat die leihweise Abgabe auf Jungschützen beschränken.Uneinigkeit im Parlament. /
Der Nationalrat will dagegen die Ausnahmeregelung für Jungschützen auf Erwachsene ausdehnen. Eine weitere Differenz betrifft die Beschlagnahmung von Waffen. Der Ständerat will, dass Waffen, die nicht markiert sind, sowohl an der Grenze als auch im Landesinnern beschlagnahmt werden können. Der Nationalrat stellt sich gegen die Beschlagnahmung im Landesinnern. Beide Punkte seien zwingend im europäischen Waffenrecht, betonte Kommissionssprecher Hans Altherr (FDP/AR). Der Rat beschloss denn auch stillschweigend, an seiner Version festzuhalten. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.
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