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Nationalrat hält an Waffengesetz festBern - Der Nationalrat will das Waffengesetz nicht vollständig an die Entwicklungen des EU-Waffenrechts anpassen. Er widersetzt sich weiterhin dem Bundesrat und dem Ständerat. Die letzten Entscheide müssen nun in der Einigungskonferenz fallen.sl / Quelle: sda / Dienstag, 8. Dezember 2009 / 09:22 h
Einzig bei der Buchführungspflicht bei Reparaturen, machte der Nationalrat einen Schritt auf den Schwesterrat zu. Mit 107 gegen 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen folgte er einem Kompromiss-Vorschlag des Ständerats. Demnach muss über Reparaturen nur Buch geführt werden, wenn sie zur Wiederherstellung der Schiesstauglichkeit führt.
In den zwei weiteren Divergenzen hielt der Nationalrat an seiner Sicht der Dinge fest und weigerte sich den Vorschlägen von Bundesrat und Ständerat zu folgen. Mit 92 gegen 57 Stimmen lehnte es die grosse Kammer ab, die leihweise Abgabe von Sportwaffen auf Jungschützen zu beschränken. Der Nationalrat möchte, dass auch Erwachsene eine Sportwaffe ohne Waffenschein ausleihen dürfen.
Der Nationalrat mauert. /
Streitpunkt nicht markierte Waffen Eine weitere Differenz betrifft die Beschlagnahmung von Waffen. Der Nationalrat stellt sich dagegen, dass nicht markierte Waffen auch im Landesinnern beschlagnahmt werden dürfen. Der Ständerat will nicht markierte Waffen sowohl an der Grenze als auch im Landesinnern beschlagnahmen lassen. Über diese lezten Divergenzen muss nun die Einigungskonferenz entscheiden. Lehnt das Parlament wichtige Anpassungen im Rahmen von Schengen ab, könnten Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien nötig werden. Im äussersten Fall wäre eine Kündigung des Abkommens möglich.
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