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Waffengesetz wird an EU-Recht angepasstBern - Im Ringen um die Anpassung des Schweizer Waffengesetzes an die Weiterentwicklung des EU-Waffenrechts scheint sich der Ständerat durchzusetzen. Als Erstrat hat die kleine Kammer dem Vorschlag der Einigungskonferenz zugestimmt, die auf die Linie des Ständerats einschwenken will.fkl / Quelle: sda / Donnerstag, 10. Dezember 2009 / 11:35 h
Stimmt im Verlaufe des Tages auch der Nationalrat zu, passt die Schweiz das Waffengesetz - wie vertraglich vereinbart - der Weiterentwicklung des Schengenrechts an. Neuverhandlungen des Schengen-Vertrags sind damit unnötig.
Der Nationalrat hatte sich bis zur Einigungskonferenz geweigert, alle geforderten Rechtsanpassungen zu vollziehen. So wollte eine Koalition aus Vertretern der SVP, der FDP und der CVP nichts davon wissen, dass Erwachsene Sportschützen für Waffen, die sie von ihrem Verein ausleihen, einen Waffenschein erwerben müssen.
Einigungskonferenz im Bundeshaus: National- und Ständerat sind sich endlich einig. /
Bürgerliche Parteien waren gegen Anpassungen Ausserdem wollten sie verhindern, dass nicht-markierte Waffen auch im Inland und nicht nur an der Grenze beschlagnahmt werden dürfen. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte davor gewarnt, dass ohne diese Anpassungen der Schengen-Vertrag nachverhandelt und im Extremfall gar gekündigt werden müsse. In der Einigungskonferenz setzte sich nun die Position des Ständerats mit 21 gegen 5 Stimmen durch. Der Widerstand des Nationalrats scheint damit deutlich geschwächt.
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