Die laufende Revision des Heilmittelgesetzes könnte es den Grossverteilern wie der Migros tatsächlich bald ermöglichen, inskünftig Kopfwehtabletten, Halswehdragées und Muskelgels in ihr Sortiment aufnehmen zu können.
Im ersten Gesetzesentwurf vom Herbst ist eine solche Möglichkeit allerdings nicht vorgesehen.
Die Interessensgemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), zu der nebst der Migros auch Coop, Manor und die Kioskbetreiberin Valora gehören, macht sich beim Bundesamt für Gesundheit denn auch für eine entsprechende Änderung der Arzneimittelverordnung stark.
Die Detaillhändler streben nach eigenen Angaben eine «verantwortungsvolle Abgabeform» an. (Archivbild) /


In einer Stellungnahme bezeichnete sie das Verkaufsverbot von rezeptfreien Medikamenten Anfang November als «preistreibender Apotheken- und Drogerienschutz».
Verkauf ohne Beratung
Amerikanische Verhältnisse, wo in Supermärkten beinahe alle Medikamente verkauft werden können, strebt die IG DHS nach eigenen Angaben allerdings in der Schweiz nicht an.
Ziel sei eine «verantwortungsvolle Abgabeform, die sich an der EU respektive an unseren Nachbarländern orientiert», schrieb die IG DHS. Konkret gehe es nur um jene Produkte, für welche keine Beratung nötig sei.