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Taxifahrer-Mord: Verfahren gegen Psychiater eingestelltZürich - Die Strafuntersuchung gegen einen Psychiater im Kanton Zürich wird eingestellt. 2007 wurde gestützt auf sein Gutachten ein 53-jähriger Mann aus einer Psychiatrischen Klinik entlassen. Wenige Tage später erstach er in Wetzikon ZH einen jungen Taxifahrer.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 4. Februar 2010 / 10:47 h
Wie die Zürcher Staatsanwaltschaft mitteilte, ging es bei der Untersuchung um die Frage, ob der Psychiater seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Dies könne ihm nicht nachgewiesen werden. Der Arzt habe so sorgfältig gearbeitet, wie es bei derartigen Entscheiden erforderlich sei.
Der 53-Jährige hatte sich im Fürsorgerischen Freiheitsentzug (FFE) in einer Klinik befunden und seine Entlassung beantragt. Über FFE-Entlassungen hat ein Richter zu entscheiden. Dieser stützt sich jeweils auf ein psychiatrisches Gutachten.
Wie der zuständige Staatsanwalt Markus Oertle ausführte, ist in solchen Fällen ein rasches, einfaches Verfahren gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Taxifahrer wurde von einem Mann aus einer Psychiatrischen Klinik erstochen.(Symbolbild) /
Stationäre Massnahme Im November 2008 ordnete das Bezirksgericht Hinwil ZH eine stationäre Massnahme für den Messerstecher an. Er absolviert sie in der entsprechenden Spezialabteilung der Strafanstalt Pöschwies. Vor Gericht waren sich alle einig: Der Mann ist psychisch schwer krank und schuldunfähig, aber gefährlich. Er wurde deshalb nicht verurteilt, obwohl er objektiv eine vorsätzliche Tötung begangen hat. Die Tötung des 25-jährigen Taxifahrers am 16. September 2007 hatte nicht nur wegen ihrer sinnlosen Brutalität für Schlagzeilen gesorgt. Noch höhere Wellen schlug die Erkenntnis, dass sie die Folge einer ganzen Reihe von Pannen und Fehlentscheiden war.
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