Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte das Urteil, wollte es aber nicht kommentieren. Am Sonntag wird das Urteil wegen derselben Vorwürfe gegen den andern Schweizer Geschäftsmann, Rachid Hamdani, erwartet.
Während der Urteilsverkündung in der Botschaft
Göldi habe sich während der Urteilsverkündung in der Schweizer Botschaft aufgehalten, sagte Daniel Graf, Sprecher der Menschenrechtsorganisation Amnesty International, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Urteil liege noch nicht schriftlich vor.
Für Amnesty International habe es sich um eine politisch motivierte Anklage gehandelt. Zudem seien die Rechte der Verteidigung eingeschränkt gewesen, sagte Graf weiter.
Symbolische Strafe
Der Genfer Libyen-Experte Hasni Abidi sieht das Urteil trotzdem positiv. Er habe eine härtere Strafe erwartet, sagte Abidi auf Anfrage.
Max Göldi habe sich während der Urteilsverkündung in der Schweizer Botschaft aufgehalten. /


Die Busse von 1000 Dinar sei «symbolisch».
Mit dem Urteil setze Libyen seinen Kurs fort, der auf eine Entspannung in dem Konflikt mit der Schweiz ziele. Die Urteile seien eine politische Botschaft an die Schweizer Regierung, den 2008 ausgebrochenen Streit endlich beizulegen.
Freispruch in der Berufung
Die libysche Justiz hat gegen die beiden Schweizer noch einen zweiten Prozess wegen illegalen Aufenthalts angestrengt. In erster Instanz wurden Göldi und Hamdani zu einer drastischen Strafe von 16 Monaten Haft verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde Hamdani am letzten Sonntag freigesprochen. Das Berufungsurteil gegen Göldi steht noch aus.
Die beiden Schweizer waren am 19. Juli 2008 in Tripolis festgenommen worden. In der Schweiz wurde dies als Reaktion auf eine umstrittene Aktion der Genfer Behörden gewertet.
Diese hatte vier Tage zuvor Hannibal Gaddafi, einen Sohn des libyschen Staatschefs Muammar Gaddafi, und dessen Frau vorübergehend festgenommen, weil sie zwei Hausangestellte misshandelt haben sollen. In der Folge entwickelte sich zwischen der Schweiz und Libyen ein gehässiger Streit.