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Vater misshandelt Kind - Mutter schaut zuLausanne - Das Zürcher Geschworenengericht muss die Mutter eines zu Tode misshandelten Kleinkindes strenger bestrafen. Laut Bundesgericht sind die von der Zürcher Justiz verhängten sechs Jahre Freiheitsstrafe für vorsätzliche Tötung unhaltbar milde.tri / Quelle: sda / Montag, 8. März 2010 / 15:20 h
Das viereinhalb Monate alte Mädchen war im Oktober 2003 an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben. Zuvor hatte der Vater seine Tochter schon mehrfach auf andere Weise schwer misshandelt. Die Mutter hatte das Geschehen bis hin zum Tod des Mädchens tatenlos hingenommen.
Im Februar 2008 sprach das Zürcher Geschworenengericht die in Dietikon wohnhaft gewesenen Eltern der vorsätzlichen Tötung ihrer Tochter schuldig. Das Gericht war zum Schluss gekommen, dass sie den Tod ihres Kindes zumindest in Kauf genommen hätten.
12 Jahre Freiheitsstrafe
Den heute 34-jährigen Vater verurteile das Gericht zu 12 Jahren Freiheitsstrafe, die 30 Jahre alte Mutter zu sechs Jahren.
Das viereinhalb Monate alte Mädchen war im Oktober 2003 an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben. (Symbolbild) /
Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gelangte gegen das nach ihrer Ansicht zu milde Verdikt für die Mutter ans Bundesgericht. Dessen Strafrechtliche Abteilung hat an ihrer Beratung die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nun gutgeheissen. Das Dossier geht zur erneuten Festsetzung der Strafe zurück ans Geschworenengericht. Laut den Richtern in Lausanne ist das Urteil der Vorinstanz unhaltbar milde ausgefallen. Die ausgesprochene Strafe von sechs Jahren liege nur gerade ein Jahr über der Mindeststrafe für vorsätzliche Tötung. Auch das Geschworenengericht sei davon ausgegangen, dass die Frau ein sehr schweres Tatverschulden treffe. Die Misshandlungen habe sie ignoriert, um die Beziehung zu ihrem Gatten nicht zu gefährden. Dieses Motiv sei als egoistisch zu werten.
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