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Bistum Chur schützte Kinder nicht immerChur - Das Bistum Chur hat im Umgang mit sexuellen Übergriffen durch Kirchenleute Fehler eingeräumt. In der Vergangenheit sei teilweise weggeschaut, Opfer seien nicht geschützt und unterstützt worden, teilte die Dizözese mit.fest / Quelle: sda / Montag, 29. März 2010 / 18:20 h
Zudem seien oft Massnahmen getroffen worden, die sich als unwirksam erwiesen hätten, schrieb das Bistum im Anschluss an eine Sitzung des Bischofsrates über die sexuellen Übergriffe in der Seelsorge. Nachdem ein Umdenken stattgefunden habe, wolle der Bischofsrat die Thematik mit Entschiedenheit auf allen Ebenen aufarbeiten.
Die Bistumsleitung will sich ein möglichst genaues Bild machen von den sexuellen Übergriffen, die in den vergangenen 50 Jahren durch die in der Diözese tätigen Seelsorgenden geschehen sind. Dazu sei sie auf die Mithilfe der Opfer angewiesen, die gebeten werden, sich bei den Ansprechpersonen der drei Bistumsregionen zu melden.
Anzeige bei «rechtsgenügendem Verdacht»
Was Anzeigen bei der Polizei betrifft, hält sich der Churer Bischofsrat an die Empfehlung des Fachgremiums der Schweizer Bischofskonferenz «Sexuelle Übergriffe in der Pastoral».
«Wenn sich die Gefahr von pädophilen Wiederholungstaten nicht auf andere Weise abwenden lässt», soll auch Strafanzeige gestellt werden. /
Anzeige soll bei einem «rechtsgenügenden Verdacht» erstattet werden; es sei denn, dass Opfer oder dessen Vertreter erhebe Einspruch dagegen. Eine Strafanzeige soll auf jeden Fall eingereicht werden, «wenn sich die Gefahr von pädophilen Wiederholungstaten nicht auf andere Weise abwenden lässt», wie es weiter hiess. Treffen von Abt und Missbrauchsopfer Der Abt des Klosters Disentis GR hat sich mit einem ehemaligen Klosterschüler und angeblichen Missbrauchsopfer getroffen. Der frühere Schüler gab an, in den 80-er Jahren Opfer von sexuellen Annäherungsversuchen eines Mönchs geworden zu sein. Es sei vereinbart worden, weitere Gespräche respektive Abklärungen folgen zu lassen. Das Kloster hatte nach Bekanntwerden des Vorfalls die Polizei informiert, aber keine eigentliche Anzeige erstattet. Ein Verfahren gegen den mutmasslichen Täter, der den Vorwurf bestreitet, wurde nicht eingeleitet.
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