Der Schwyzer Kantonsrat hatte die SVP-Initiative «Steuerentlastung für Erziehungsarbeit in der Familie» 2009 für ungültig erklärt. Gemäss der Initiative sollte Eltern, die Kinder in Eigenbetreuung grossziehen, ein Abzug gewährt werden, der den Steuern für die ersten 20'000 Franken des steuerbaren Einkommens entspricht.
Keinen Abzug hätten Eltern machen dürfen, die ihren Nachwuchs gegen Entgeld fremdbetreuen lassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Präsidentin der SVP Schwyz nun abgewiesen, weil die Initiative gegen das Gebot der Rechtsgleichheit und das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstösst.
Schwyzer SVP-Initiative zu Recht für ungültig erklärt. /

51 Prozent mehr Steuern bezahlen
Laut Gericht müsste ein Zweiverdienerehepaar, das seine Kinder fremdbetreuen lässt, bei einem steuerbaren Einkommen von 40'000 Franken 51 Prozent mehr Steuern bezahlen als bei Eigenbetreuung. Bei einem Einkommen von 60'000 Franken würde der Unterschied 24 Prozent betragen, bei 80'000 Franken 15 Prozent.
Auf Bundesebene hat die SVP im Januar eine Initiative lanciert, die gleiche Steuerabzüge bei Eigenbetreuung und Fremdbetreuung der Kinder verlangt. Auslöser war der Beschluss der eidgenössischen Räte, bei Fremdbetreuung einen Steuerabzug von maximal 10'000 Franken zu gewähren.