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Gerhard Ulrich wegen Nötigung vor GerichtBellinzona - Gerhard Ulrich, der Präsident des Vereins «Aufruf ans Volk», soll wegen Nötigung von Bundesrichtern zu weiteren 100 Tagen Gefängnis verurteilt werden. Dies fordert die Bundesanwaltschaft. Ulrich befindet sich derzeit im Strafvollzug.ade / Quelle: sda / Dienstag, 13. April 2010 / 10:44 h
Der 65-jährige Ingenieur aus Winterthur ist im Kanton Waadt wegen verschiedener Delikte - unter anderem Brandstiftung, Nötigung und Verleumdung - bereits fünfmal schuldig gesprochen worden.
Geht es nach dem Willen von Bundesstaatsanwalt Hansjörg Stadler, kommt bald noch eine sechste Verurteilung durch das Bundesstrafgericht in Bellinzona hinzu. Durch die Zusatzstrafe von 100 Tagen würde sich das Strafmass gegen Ulrich auf 50 Monate summieren.
Auf Feldbett im Garten des Richters genächtigt
Ulrich muss sich in Bellinzona wegen verschiedener Protestaktionen verantworten.
Gerhard Ulrich steht wegen mehrfacher Nötigung vor Gericht.(Symbolbild) /
Dabei hatten er und seine Anhänger lautstark den Rücktritt von zwei Bundesrichtern sowie die Freilassung von vermeintlichen Justizopfern gefordert. Unter anderem führte Ulrich im Jahr 2004 einen Hungerstreik vor dem Bundesgericht in Lausanne durch. Zudem übernachtete er mehrmals auf einem Feldbett auf dem Anwesen eines Richters. Dieser getraute sich nachts nur unter Polizeischutz in sein Haus zurück. Richter beschimpft Einen zweiten Richter beschimpfte Ulrich in Flugblättern als «Betrüger», «Justizverbrecher», «Lügner», «Bundesratte», «Hundsfott» sowie als «Totengräber des Rechtsstaats». Das Privatleben und die Lebensqualität der beiden Bundesrichter und deren Familien seien durch die perfiden Nachstellungen monatelang sehr intensiv und nachhaltig beeinträchtigt worden, sagte Stadler in seinem Plädoyer.
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