Sowohl Suu Kyi selbst als auch ihre Partei klagten laut ihrem Anwalt beim Verfassungsgericht gegen dem Chef des Militärregimes, General Than Shwe, um zu erreichen, dass die NLD nicht von den angekündigten Wahlen ausgeschlossen wird.
Das Verfassungsgericht muss nun entscheiden, ob eine Regelung des Wahlgesetzes rechtmässig ist, nach der die NLD nur zur Wahl antreten darf, wenn sie Suu Kyi zuvor ausschliesst.
Seit 1990 hat es in Birma keine Parlamentswahl gegeben. Die NLD soll von der Wahl, für die noch kein Datum festgelegt wurde, ausgeschlossen werden, wenn sie bis zum 6. Mai nicht die Bedingungen der burmesischen Führung erfüllt.
Wenn das Wahlgesetz in der bisherigen Fassung in Kraft bleibt, will die NLD keine Kandidaten aufstellen.
Die burmesische Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi. (Archivbild) /


Sollte die Partei Suu Kyis den Vorschriften der Militärführung nicht nachkommen, soll sie Anfang Mai aufgelöst werden.
Entscheid am Freitag
Das Verfassungsgericht will am Freitag entscheiden, ob es die Klagen Suu Kyis und der NLD annimmt. Aus den letzten Wahlen 1990 ging Suu Kyis Partei als Siegerin hervor. Allerdings wurde dies von der Militärregierung nie anerkannt.
Die inzwischen 64 Jahre alte Suu Kyi befand sich seither zwei Drittel der Zeit unter Hausarrest. Sie wurde 1991 mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.